Hypo-Prozess: Gutachter entlastet Vorstand

In einem Prozess gegen den im Jahr 2009 amtierenden Vorstand der Hypo am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag ein Gutachter die fünf Angeklagten entlastet. Die Bayern als Mehrheitseigentümer seien über die Lage genau informiert gewesen.

Ex-Vorstandsvorsitzender Franz Pinkl, Ex-Vorstand Andreas Dörhöfer und drei weitere Ex-Vorstände sind nach Paragraf 163a des Strafgesetzbuchs und nach dem inzwischen nicht mehr geltenden Paragraf 255 des Aktiengesetzes angeklagt.

Laut Staatsanwalt Andreas Höbl sollen sie im Vorfeld der Notverstaatlichung am 14. Dezember 2009 den Aufsichtsrat über eine für die Zahlungsfähigkeit der Bank notwendige Notfallkreditlinie in Höhe von 500 Mio. Euro nicht informiert haben.

Gutachter: Liquidität war gesichert

Der vom Gericht bestellte Gutachter Karl Temm kommt hingegen zu dem Schluss, dass die Liquidität der Bank auch ohne die 500 Mio. Euro bis vor dem Wochenende des 14. Dezembers gesichert gewesen sei. Daher habe die Kündigung des Money Market Limit Agreements „wirtschaftlich betrachtet keine bedeutsamen unmittelbaren Auswirkungen“ gehabt. Hätte es aber danach keine Lösung hinsichtlich einer Rekapitalisierung gegeben, wären die „Dämme gebrochen“. Es hätte die Zahlungsunfähigkeit gedroht, aber nicht wegen der Kündigung des Money Market Limit Agreements, sondern wegen der Höhe des Wertberichtigungsbedarfs von rund 1,7 Mrd. Euro, der aber der Finanzmarktaufsicht FMA bereits angezeigt gewesen sei, so Temm.

Vorgehen der Bayern „taktisch“

Dass die BayernLB der Hypo gleichzeitig drei Darlehen in Gesamthöhe von 650 Mio. Euro aufkündigte, habe ebenfalls „keine konkreten bedeutsamen Auswirkungen“ auf die Liquiditätslage gehabt, sagte Sachverständiger Temm. Das Vorgehen der BayernLB bezeichnete der Gutachter in diesem Zusammenhang als „sachte“ und „taktisches Manöver“. Man wollte offensichtlich nicht, dass die Hypo illiquid wurde.

„Keine Hinweise auf Schaden“

Weiters sagte Temm, der Aufsichtsrat sei von der BayernLB, die diese Maßnahmen selbst gesetzt habe, dominiert gewesen. Daher habe es sich auch nicht um geheime Informationen gehandelt. Insbesondere hätten auch der Bund, die FMA und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) Informationen über die Kündigungen der Kredite gehabt. Hinweise, dass der Bank, den Gesellschaftern, Mitgliedern oder Gläubigern durch die Unterlassung der Berichterstattung ein Schaden entstanden sei, habe er nicht festgestellt, so der Gutachter. Die Hauptverhandlung wurde am Nachmittag mit der Erörterung des Gutachtens fortgesetzt.

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