Dobernig: Zwei Jahre Freiheitsstrafe

Ex-Landesrat Harald Dobernig hat am Freitag ein Teilgeständnis abgelegt und gesagt, er habe gewusst, dass das Birnbacher-Honorar überhöht war. Er wurde zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, 16 Monate davon bedingt.

Mit einer Überraschung begann am Freitag der letzte Verhandlungstag im Untreueprozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat. Dobernig sagte, ihm sei klar gewesen, dass das Zwölf-Millionen-Euro-Honorar für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher im Jahr 2007 zu hoch gewesen sei. Von Parteienfinanzierung habe er aber nichts gewusst. Später wurde das Honorar auf sechs Millionen Euro halbiert.

„Anweisung von Haider“

Unmittelbar nach Verhandlungsbeginn erklärte Dobernig, er wolle eine ergänzende Aussage machen. Er legte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl ein Teilgeständnis bezüglich der ihm vorgeworfenen Untreue ab. Jörg Haider habe ihm gesagt, das sei durchzuziehen. „Mir war klar, dass eine Befürwortung des Birnbacher-Honorars meinerseits nicht im öffentlichen Interesse, sondern ausschließlich im Interesse Haiders war.“

Von der illegalen Parteienfinanzierung für das damalige BZÖ und die Kärntner ÖVP habe er aber nichts gewusst: „Über Parteienfinanzierung ist mit mir in keinster Weise jemals gesprochen worden.“ Von Liebhauser-Karl gefragt, ob er sich den Anweisungen Haiders widersetzen hätte können, meinte Dobernig: „Nein.“

Harald Dobernig Prozess

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„Habe nur System Haider gekannt“

Der Richter attestierte ihm, dass er zu jung und unerfahren für diese Aufgabe gewesem sei. Auf die Frage, ob er seine Taten bereue, meinte Dobernig, er sei ein junger Büroleiter mit 27 Jahren gewesen. Heute, im Alter von 36 Jahren habe er eine etwas andere Sicht der Dinge. Liebhauser-Karl wollte dann von ihm wissen: „Kann man sagen, dass Sie im System Haider sozialisiert worden sind?“ Das bestätigte der Angeklagte: „Ich habe sieben Tage die Woche nichts anderes gekannt.“ Die Frage, ob er „verheizt“ worden sei, bejahte Dobernig. Eine Beeinflussung der Gutachter bestritt er aber weiterhin.

Zeugen mussten nicht mehr aussagen

Liebhauser-Karl fragte Dobernig dann: „Hand aufs Herz, warum kommt das Geständnis erst heute und nicht am ersten Verhandlungstag?“ Dobernig antwortete, er sei ein treuer Diener seines Herrn gewesen, er habe dafür gelebt „und würde wahrscheinlich heute noch dafür leben“. Seit 2013 habe er jedoch in „fiktiver U-Haft“ gelebt, es sei an der Zeit, ein neues Leben zu beginnen, noch vor seinem 40er eine Zäsur zu schaffen. Auf die Frage, ob es ihm jetzt nach dem Geständnis besser gehe, meinte Dobernig: „Das wird noch Monate und Jahre dauern, bis es mir besser geht.“

Richter: Wesentlicher Tatbeitrag

Angesichts des Geständnisses wurde auf die Einvernahme der noch geladenen Zeugen, unter ihnen Ex-Parteichef Uwe Scheuch, verzichtet und das Beweisverfahren abgeschlossen. Der Richter wertete das späte, aber doch erfolgte Geständnis als Milderungsgrund, außerdem sei Dobernig unbescholten. Auch wenn Dobernig im Aufsichtsrat einen Wunsch seines Chefs erfüllen wollte, entbinde ihn das nicht von seiner Schuld, so Liebhauser-Karl. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft, 16 Monate davon bedingt. Dobernig muss also für acht Monate wegen Beihilfe zu Untreue ins Gefängnis.

Der Angeklagte habe unabhängig von dem abgelegten Geständnis erkennen müssen, dass die zwölf Millionen Euro, die der Villacher Steuerberater Birnbacher gefordert hatte, zu hoch gewesen seien. Dobernig habe sich im Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding massiv für die Auszahlung des Honorars ausgesprochen und dadurch einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dobernig nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kärntner Landesholding mit ihren Schadenersatzforderungen wurde vom Schöffensenat auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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