Todesflug: Arch hätte nicht fliegen dürfen
Der österreichische Air-Race-Pilot verstieß in der Nacht seines Hubschrauberabsturzes gegen ein Flugverbot, er hätte zum Unglückszeitpunkt um 21.15 Uhr gar nicht starten dürfen. Arch hatte zwar eine Genehmigung von der Luftfahrtbehörde für eine Außenlandung und drei Flüge zur Elberfelder Hütte, aber nur tagsüber. In der Nacht hätte er nicht fliegen dürfen, bestätigte Kreiner, Leiter der Abteilung Infrastruktur. Die Bewilligung genehmigte Versorgungsflüge zwischen 9.00 und 16.00 Uhr.
Strenge Regeln im Nationalpark
Die Hütte, die Arch mit Lebensmitteln belieferte, befindet sich in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. Dort gelten naturschutzrechtliche und sicherheitstechnische Einschränkungen. „Da gelten besonders strenge Regeln“, sagte Kreiner. Ihm sei kein einziger Verstoß gegen das Nachtflugverbot bekannt, so Kreiner - denn in so einem Fall drohten hohe Strafen. „Bereits beim ersten Verstoß dagegen droht einem Piloten sogar der Verlust der Pilotenlizenz. Das ist natürlich ein kostbares Gut, weshalb sich ja auch alle daran halten.“
APA/EXPA/JFK
Arch müsse von diesem Verbot auf jeden Fall gewusst haben, so Kreiner: „Für die Erlaubnis zur Belieferung der Hütte hat Arch ja ein klassisches Behördenverfahren durchlaufen. Dabei hat er den strengen Auflagen ausdrücklich zugestimmt. Noch dazu war Arch ja ein profunder Kenner der Materie, der auch über die Regeln Bescheid gewusst hat.“
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weiter. Insgesamt wurden drei Gutachten in Auftrag gegeben, noch liegen keine Ergebnisse vor. Auch der Abschlussbericht der Polizei zu Archs Todesflug wird erst in den nächsten Wochen vorliegen. Arch wurde am 12. September bestattet - mehr dazu in Hannes Arch im engsten Kreis beigesetzt.