Verwirrende Verkehrstafeln: Neues aus Schilda

„Morgen Markt“, diese verwirrende Zeitangabe auf Halteverbotsschildern der Klagenfurter Innenstadt, wurde nach einem ORF-Bericht ausgetauscht. Verwirrende Verkehrsschilder sind laut Juristen allerdings keine Seltenheit.

Bisher stand auf den Verkehrszeichen auf dem Klagenfurter Benediktinermarkt: „Morgen Wochenmarkt, Halteverbot von 5.00 bis 14.00 Uhr“. Die Frage ist nur, wann ist morgen? „Juristisch sehr unpräzise und im Einzelfall beeinspruchbar“, meint dazu ARBÖ-Jurist Thomas Jank.

Morgen Wochenmarkt Verkehrsschilder Klagenfurt Parkverbot

ORF/Peter Matha

Hunderte Autofahrer tappten in den vergangen Jahren in diese „Morgen“-Falle, ihre Wagen wurden abgeschleppt - mehr dazu in „Schilda“ am Markt: Morgen Parkverbot. Nach dem ORF-Bericht über die Missverständlichkeit reagierte die Stadt Klagenfurt und fügte nun auf den Schildern den jeweiligen Wochentag ein, „Donnerstag und Samstag Markt“ ist darauf jetzt zu lesen.

Schilder Schilda Klagenfurt Markt

ORF

Jurist: „Immer wieder Tafeln ohne Genehmigung“

Das Klagenfurter Schild sei aber nur ein „kleiner Ausschnitt des Spektrums“, sagt Verkehrsjurist Thomas Jank. Verkehrsschilder sollen eigentlich Ordnung schaffen, manchmal erreichen sie aber genau das Gegenteil. Vor allem bei Baustellen gebe es viele Verbote, die so nicht verordnet und damit ungültig sind, sagt der Jurist.

Das gilt auch für Parkverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen: „Es gibt immer wieder Verkehrszeichen, die die Verkehrsteilnehmer verwirren. Tafeln werden ohne behördliche Genehmigung aufgestellt, das geht nicht immer mit rechten Dingen zu.“ Wenn man sich nicht sicher ist, sind Magistrat oder Gemeinde Ansprechpartner. Denn falsche Schilder, so der Jurist, müsse man auch nicht beachten.

Schild Markt Biobauern

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Wie beweist man, dass man Biobauer ist?

Ein weiteres Beispiel für ein unpräzises Verkehrsschild findet sich ebenfalls auf dem Klagenfurter Wochenmarkt. „Halten und Parken verboten ausgenommen KFZ der Biobauern“, ist darauf zu lesen. Ob das Schild auch für zufällig vorbeikommende Landwirte mit Bio-Ambitionen gilt, bleibt unklar, auch wie man beweist, dass man Bio-Bauer ist. Auch dieser Fall sei juristisch nicht sehr präzise, so der Experte. Außerdem fehle der Verweis auf eine nötige Einfahrtsgenehmigung.