Dobernig-Prozess: Martinz als Zeuge zugeknöpft

Im Untreueprozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landesrat Harald Dobernig hat sich Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz am Donnerstag im Zeugenstand zugeknöpft gezeigt. Er wisse nicht, ob Dobernig über eine „Abzweigung“ des Birnbacher-Honorars Bescheid gewusst habe.

Martinz hatte in der in der Causa Birnbacher illegalen Parteienfinanzierung gestanden und stand am Donnerstag mit Fußfessel vor Richter Christian Liebhauser-Karl. Ob Dobernig von der geplanten „Abzweigung“ von Geld für Schwarz und Orange gewusst habe, könne er nicht sagen, so Martinz auf die entsprechende Frage des Richters.

„ÖVP ohnehin nur 65.000 Euro erhalten“

Darüber hinaus beharrte der Ex-Politiker mehrfach darauf, dass das Honorar für Birnbacher gerechtfertigt gewesen sei und dieser bis zum Prozess 2012 auch stets die Rechtmäßigkeit betont habe. Martinz wies dann ausdrücklich darauf hin, dass seine Partei ohnehin nur 65.000 Euro erhalten habe.

Anklage

Laut Anklage soll Harald Dobernig als Büroleiter des damaligen Landeshauptmannes Jörg Haider an der Auszahlung des Birnbacher-Millionenhonorars beteiligt gewesen sein. Sechs Mio. erhielt Birnbacher für seine Beratertätigkeit beim Hypo-Verkauf. Laut Gutachten war seine Leistung 300.000 Euro wert, der Rest war für illegale Parteienfinanzierung gedacht.

Dietrich Birnbacher habe er zum Hypo-Verkaufsprozess beigezogen, da er damals „ganz allein“ gewesen sei, während der damalige Landeshauptmannes Jörg Haider jede Menge Unterstützung gehabt habe. Birnbachers Expertise, sei für ihn ausschlaggebend gewesen, dem Verkauf zuzustimmen.

Josef Martinz Dobernig

APA/Gert Eggenberger

Auf die Frage, welches Verhältnis er heute zu Birnbacher habe, sagte Martinz: „Ein Nicht-Verhältnis.“ Das Geständnis Birnbachers 2012 bewertete Martinz als ein „in den Rücken fallen“ Birnbachers, das habe das Vertrauensverhältnis zerstört.

Martinz: Eigenes Urteil „sehr hart“

Danach gefragt, wie er das Urteil - viereinhalb Jahre unbedingte Haft - gegen ihn sehe, meinte Martinz, es sei ein „sehr hartes Urteil“, vor allem im Vergleich zu den Strafhöhen bei anderen Delikten. „Ich habe Fehler begangen und dafür wurde ich bestraft.“

Dobernig wurde von Martinz als „Sekretär oder Büroleiter“ Haiders bewertet, sein Ansprechpartner sei aber Haider gewesen. Als Landesholding-Aufsichtsrat sei Dobernig engagiert gewesen, seiner Einschätzung nach habe er aber in erster Linie die Vorgaben Haiders umgesetzt, so Martinz.

Damals Vorsitzender des Aufsichtsrates

Auf die Frage, warum er als Vorsitzender des Aufsichtsrates diesen von Mai 2007 bis Februar 2008 nicht über die Honorarforderung Birnbachers informiert, habe, antwortete Martinz: „Es hat ja noch keine Honorarnote gegeben, außerdem ist das Closing ja erst im Herbst 2007 erfolgt.“ Dass die noch offene Abwicklung der illegalen Parteienfinanzierung und der Drittellösung der Grund gewesen sein könnte, bestritt Martinz.

Josef Martinz Aussage Dobernig

APA/Gert Eggenberger

Warum Dobernig die Gutachtenentwürfe zur Rechtmäßigkeit des Birnbacher-Honorars erhalten habe, andere Aufsichtsräte aber nicht, könne er nicht beantworten, so Martinz. Einen Tatplan zur illegalen Parteienfinanzierung kenne er nicht, ob Dobernig ihn kenne, wisse er nicht. Auch über ein Treffen nach Haiders Tod, bei dem Dobernig und Uwe Scheuch von Birnbacher 500.000 Euro gefordert hätten, wisse er nichts. Als Richter ihm Liebhauser-Karl seine Aussage im Birnbacher-Prozess vorhielt, wonach darüber mit Dobernig und Scheuch geredet worden sei, sagte Martinz: „Ja, das steht so da, ich kann aber nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt das war.“

Staatsanwalt Bernhard Weratschnig wollte von Martinz wissen, warum ein Steuerberater auf zwei Drittel seines Honorars zu verzichten bereit sei, wenn das Honorar doch berechtigt sei. Das könne er nicht sagen, sagte Martinz und wies darauf hin, dass das dann ohnehin nicht zustande gekommen sei.

Justizminister sagt per Videokonferenz aus

Nächsten Freitag wird Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) einvernommen. Dieser komme allerdings nicht ans Landesgericht Klagenfurt, wie der vorsitzende Richter Liebhauser-Karl am Donnerstag in der Verhandlung erklärte, sondern werde per Videokonferenz gleich als erster Zeuge befragt.

Brandstetter hatte in der Causa der Übernahme des Millionenhonorars für den Villacher Steuerberater Birnbacher im Auftrag der Landesholding ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob die Holding in die von Haider und Martinz mit Birnbacher geschlossene Honorarvereinbarung eintreten darf - ob also die Begleichung des damals noch zwölf Millionen Euro ausmachenden Honorars durch die Holding rechtlich zulässig ist. Um die Höhe des Honorars ging es bei dieser Expertise nicht.

Am Dienstag wurde Dobernig von dem Zeugen Gerd Xander belastet. Dobernig sei „wichtigster Ansprechpartner“ gewesen. Birnbacher erschien wegen einer Erkrankung nicht - mehr dazu in Untreue: Zeuge belastet Dobernig.

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