Widersprüche im Prozess um Badewannenmord

Am Montag hat der Prozess im Badewannenmord begonnen. Im September 2015 wurde eine Frau in ihrer Wohnung tot aufgefunden, ihr Lebensgefährte soll sie in der Badewanne ertränkt haben. Der Angeklagte verwickelte sich in Widersprüche.

Vieles ist in diesem Prozess noch unklar, unter anderem auch der Tathergang. Die Anklage stützt sich zwar auf Aussagen von Zeugen und des Angeklagten, laut Verteidiger Philipp Tschernitz werden in der Anklageschrift aber wesentliche Dinge übersehen. Der Angeklagte bekannte sich zu Prozessbeginn, wie schon vor der Polizei, nicht schuldig. Er habe niemanden umgebracht und bekenne sich nur der unterlassenen Hilfeleistung für schuldig.

Gerichtssaal Angeklagter Ex-Lebensgefährte

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Der Angeklagte wird mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt

Vermutlich Drogenmissbrauch

Der arbeitslose und mehrfach vorbestrafte Mann hatte die 30 Jahre alte Lebensgefährtin Anfang September letzten Jahres in schlechtem Zustand in ihrer Wohnung am Boden liegend vorgefunden. Er war gemeinsam mit einem Bekannten nach Hause gekommen. Laut seinen Aussagen dürfte die Frau zuvor Drogen zu sich genommen haben und wirkte apathisch. Daraufhin entschlossen sich die Männer, die Frau in der Badewanne kalt abzuduschen.

Frau auf Couch gelegt

Sie zogen das spätere Opfer bis auf ein T-Shirt aus und stellten es in die Wanne, dort verschlechterte sich der Zustand der Frau abermals. Danach legten sie die Frau auf die Couch und verließen die Wohnung. Laut Anklage sei der Lebensgefährte später wieder in die Wohnung zurückgekommen, habe die Frau wieder in die Badewanne gelegt und ihren Kopf solange unter das Wasser gedrückt, bis sie keine Lebenszeichen mehr von sich gab, wie Staatsanwältin Daniela Zupanc ausführte.

„Von Drogen geprägte Gewaltbeziehung“

Die Staatsanwältin zeichnete das Bild einer von Drogen und Alkohol geprägten Gewaltbeziehung. „Er hat sie von Anfang an bedroht, misshandelt und zu sexuellen Handlungen gezwungen“, so Zupanc in ihrem Eröffnungsvortrag. Die Frau habe den Angeklagten verlassen wollen, sei aber unter anderem wegen ihres Drogenkonsums von ihm abhängig gewesen.

Der Angeklagte sagte, er habe sie nur einmal geschlagen. Auch die anderen Vorwürfe würden nicht stimmen. Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf zahlreiche offene Fragen und erklärte: „Einen geplanten Mord oder ein Inkaufnehmen, dass hier ein Mord passiert - das hat es nicht gegeben.“

Anklage: Opfer wollte Angeklagten verlassen

Als Motiv nennt die Staatsanwältin mehrere Punkte: Unter anderem hätte das Opfer den Angeklagten verlassen wollen. Außerdem habe sich der Angeklagte am Tag des Todes der Frau mit zwei Männern aus dem Suchtgiftmilieu getroffen - Vater und Sohn -, die ihn wegen seiner angeblichen Gewalt gegen die Frau zur Rede stellten. Dabei offenbarte ihm der Vater, dass er mit der Frau Sex gehabt hätte.

Richter: Mord auch durch Unterlassung möglich

Die Ausführungen des Angeklagten ließen Richter Herrnhofer immer wieder ungläubig nachfragen. Etwa als er erklärte, er habe die Wohnung, in der seine Freundin in sehr schlechtem Zustand lag, verlassen und sei zum Supermarkt gegangen. Herrnhofer: „Da stirbt ein Mensch - und Sie gehen Bier kaufen?“ Der Angeklagte murmelte: „Ja.“ Der Richter erklärte dem Angeklagten, dass man einen Mord auch durch Unterlassung begehen könne.

Gerichtssaal Angeklagter Ex-Lebensgefährte

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Richter Manfred Herrnhofer leitet den Mordprozess

Der 33-Jährige, der selbst drogenabhängig ist, verstrickte sich während des Prozesses mehrfach in Widersprüche. Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt. Dann sollten auch die Gutachter zu Wort kommen.

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