Tod in Badewanne: Mordanklage

Kommende Woche beginnt der Prozess im so genannten „Badewannenmord“ gegen den Lebensgefährten des Opfers. Im September 2015 wurde eine 30-jährige Klagenfurterin tot in ihrer Wohnung gefunden, sie soll in der Badewanne gestorben sein.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch gegenüber dem ORF, dass sie gegen den Lebensgefährten des Opfers Mordanklage erheben werde. Der Prozess beginnt am 5. September und ist vorerst für zwei Tage anberaumt. Bereits kurz nachdem die Pflegehelferin tot aufgefunden wurde, nahm die Polizei Ermittlungen in Richtung Mord auf.

Der Lebensgefährte und ein Freund gaben an, sie wären nach Hause gekommen und hätten die Frau in schlechtem Zustand angetroffen und unter die Dusche gestellt. Sie hatte offenbar Alkohol und Drogen konsumiert. Als sie die Wohnung verließen, habe sie noch gelebt, sei später aber tot in der Badewanne gelegen. Sie hätten sie auf die Couch gelegt, dann die Rettung gerufen und wären wieder gegangen.

tote Badewanne wanne

ORF/Mursteiner

Eine vermutete Drogenüberdosis bestätigte sich nicht. Die beiden Männer wurden in U-Haft genommen, sie leugneten jede Schuld, die Obduktion deutete jedoch auf Mord. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse aber nicht veröffentlicht wurden. Der Freund des Lebensgefährten wird nicht wegen Mordes angeklagt, er wurde schon früher aus der U-Haft entlassen.

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