Drohne gefährdete Rettungshubschrauber

Ein Rettungshubschrauber mit einer schwer verletzten Person an Bord hat am Montag nur knapp einer Drohne ausweichen können. Das unbemannte Fluggerät kam ihm in 1.600 Meter Seehöhe zu nahe. Die Polizei fahndet weiter nach dem Besitzer.

Montagmittag war der ÖAMTC-Hubschrauber C7 mit einer schwer verletzten Person ins Klinikum Klagenfurt unterwegs. Oberhalb von Kötschach Mauthen näherte sich dem Hubschrauber plötzlich eine rote Drohne. Das unbemannte Fluggerät steuerte von unten direkt auf den Hubschrauber zu. Der Rettungspilot musste sofort reagieren, es gelang ihm nur knapp, einen Zusammenstoß zu verhindern. Jetzt sucht die Polizei nach dem Besitzer der roten Drohne.

Peter Gastinger von der Polizeiinspektion Kötschach Mauthen sagte, die bekannten Drohnenbesitzer habe man überprüft - bislang ohne Erfolg. Keiner besitze eine rote Drohne. Der Drohnenpilot könne auch ein Urlauber gewesen sein.

Erster Fall in Österreich

Es ist der erste dokumentierte Fall dieser Art in Österreich. Fest steht, dass eine Kollision dramatische hätte Folgen haben können.

Drohnen als neue Gefahr der Luftfahrt

Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC Flugrettung sagte, es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, dass Hubschrauberpiloten auch Drohnen ausweichen müssten. Diese seien zwar speziell geschult, um Kollisionen mit Vögeln zu vermeiden. Die Kollision mit eine Drohne würde aber weitaus mehr Schaden anrichten. In dieser Höhe - die Drohne flog in 900 Meter Höhe - würden Piloten auch nicht mit Drohnen rechnen.

Betrieb nur bis 150 Meter Höhe erlaubt

Die Polizei geht davon aus, dass sich der Drohnen-Pilot am Talboden in Kötschach Mauthen befand und damit in rund 700 Meter Seehöhe. Die Drohne flog bei ihrem Kollisionskurs in 1.600 Meter Seehöhe und war somit viel zu hoch unterwegs. Denn Drohnen dürfen bislang nur mit Sichtkontakt und in einer Höhe von bis zu 150 Metern betrieben werden. Fliegen ohne Sichtkontakt in größerer Höhe bedingt einen Pilotenschein und ist laut Austro Control derzeit nur in Erprobung.

Leichte Spielzeugdrohnen brauchen keine Bewilligung, dürfen aber nur bis 79 Joule Bewegungsenergie (oder umgerechnet 250 Gramm) haben und bis maximal 30 Meter in die Höhe fliegen. Zur Erklärung: Bewegungsenergie ist jene Energie, die ein Objekt aufgrund seiner Bewegung enthält. Sie entspricht der Arbeit, die aufgewendet werden muss, um das Objekt aus der Ruhe in die momentane Bewegung zu versetzen. Sie hängt von der Masse und der Geschwindigkeit des bewegten Körpers ab.