Dobernig hält weiter an Unschuld fest

Am zweiten Tag des Prozesses gegen den freiheitlichen Ex-Landesrat Harald Dobernig wegen Beihilfe zur Untreue ist der Angeklagte seiner Linie treu geblieben: Er sei unschuldig, trotz Brücke des Richters, ein Geständnis sei strafmildernd.

Sowohl bei der Befragung durch Staatsanwalt Bernhard Weratschnig als auch durch seinen Verteidiger Leopold Wagner spielte Dobernig seine Rolle herunter. Das Honorar für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher rund um den Verkauf der Hypo an die Bayerische Landesbank 2007 in Höhe von sechs Millionen Euro brachte ihm selbst eine Verurteilung wegen Untreue ein und Dobernig das aktuelle Strafverfahren.

Staatsanwalt: Mehr als Sekretär

Staatsanwalt Weratschnig sieht in Dobernig mehr als einen unwissenden Sekretär. Dobernig habe frühzeitig von Haider von den Hypo-Verkaufsplänen und dem Millionen-Honorar für Birnbacher erfahren. Dann habe Dobernig Gutachten mit beauftragt, die die Höhe des Honorars als angemessen einstuften. Und als Aufsichtsrat der Landesholding habe Dobernig die Auszahlung der sechs Millionen Euro unterstützt.

Dobernig: Kein Geld für Partei gefordert

Beihilfe zur Untreue sieht die Staatsanwaltschaft, Dobernig weist alle Vorwürfe zurück. Er bestritt auch, er und Uwe Scheuch hätten von Birnbacher eine halbe Million Euro an Parteienfinanzierung gefordert. Wenn er wirklich Geld von Birnbacher hätte haben wollen, so Dobernig, dann hätte er ja wohl in der Zeit bis zur Auszahlung der zweiten Tranche Gelegenheit gehabt, Birnbacher zu „provozieren“ bzw. die Auszahlung der noch ausstehenden 1,5 Millionen Euro zu blockieren.

Dobernig Anwälte Prozess

ORF

Dobernig auf dem Weg zu Gericht, flankiert von seinen Anwälten

Richter Christian Liebhauser-Karl sagte gleich zu Beginn „Sie wissen, ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund“. Dobernig nickte und blieb beim „Nicht schuldig“. Der Richter wollte vom Ex-Politiker wissen, ob er sich vom ehemaligen Landeshauptmann Jörg Haider missbraucht fühle, vor allem im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung über das Birnbacher-Honorar. Dobernig: „Hätte es einen Tatplan Haiders gegeben, was ich nicht mehr verifizieren kann, würde ich mich missbraucht fühlen und wäre zutiefst enttäuscht.“ Auf die Frage des Richters, ob er sich generell von Haider als Werkzeug missbraucht fühle, wollte Dobernig nicht antworten.

Ausweichende Antworten

Der Staatsanwalt hakte bei seiner Befragung in zahlreichen Detailfragen nach, der Angeklagte antwortete genau so ausweichend wie tags zuvor bei der Befragung durch den Richter. Es ging wieder um die Kompetenz Dobernigs, die dieser klein zu halten suchte. Ein Beispiel: In einem Aktenvermerk über eine Besprechung vom März 2008 ist auf der Teilnehmerliste neben den Holding-Vorständen und Anwalt Andreas Oman auch Dobernigs Name vermerkt. Er selbst wollte nur „kurz an der Tür gelauscht“ haben, warum er als Teilnehmer geführt wurde, sei ihm unerklärlich. Oman wird man dazu übrigens nicht befragen können, Richter Liebhauser-Karl informierte darüber, dass dieser von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch macht.

„Klaus gab Gutachten in Auftrag“

Verteidiger Leopold Wagner verwies ebenfalls auf Protokolle von Aufsichtsratssitzungen der Kärntner Landesholding, versuchte die Glaubwürdigkeit seines Mandanten mit Zitaten zu untermauern. So wollte er wissen, wer die Gutachten in Auftrag gegeben hatte, mit denen die Honorarnote Birnbachers gerechtfertigt werden sollten. Dobernig sagte, die Idee und die Beauftragung sei von den Vorständen der Holding und von Rechtsanwalt Alexander Klaus gekommen. Er habe weder die Gutachter noch die Holdingvorstände beeinflusst. Auf die Frage, ob es eine derartige Beeinflussung durch Haider gegeben habe, schloss er dies zuerst aus. Anschließend relativierte er diese Aussage dahin gehend, dass ihm davon nichts bekannt sei.

Harald Dobernig Prozess Birnbacher

ORF

Schaden teilweise gutgemacht

Die Landesholding bzw. ihr Rechtsnachfolger, der Fonds „Sondervermögen Kärnten“ hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Bisher flossen nach Rechtskraft der Urteile im Birnbacher-Prozess knapp zwei Millionen Euro an die Holding zurück. Eine Million hat Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz bezahlt, eine knappe Million von Birnbacher wurde beschlagnahmt und zum Schadenersatz herangezogen. Es sind also noch 3,7 Millionen Euro offen, da der Schaden mit 5,7 Millionen errechnet wurde. Der „Wert“ von Birnbachers Arbeit war vom Sachverständigen mit 300.000 Euro beziffert worden, die also nicht rückgezahlt werden müssen.

Der Prozess wurde auf 6. September vertagt, erster Zeuge ist Steuerberater Dietrich Birnbacher.

Link: