Tierquälerei: Vermeintlicher Wilderer war Jäger

Kein Wilderer, sondern ein Jäger soll in Liebenfels jenen Rehbock angeschossen haben, der erst nach Tagen von seinen Leiden erlöst wurde. Ob und welche Konsequenzen es für den Jäger gibt, ist noch offen.

Der Fall von Tierquälerei sorgte diese Woche in Kärnten für Aufsehen. In Liebenfels wurde auf einen Sechsenderrehbock geschossen. Das Tier irrte Tage mit fast abgetrennten Vorderläufen umher, bis ein Anrainer einen Jäger rief, der den Bock erlöste – mehr dazu in Wilderer trennte Bock mit Schuss Läufe ab.

Wenn ein Jäger auf ein Tier schießt, es aber nicht erlegt, dann hat er die Verpflichtung, das Tier zu suchen und von seinen Leiden zu erlösen. So steht es im Gesetz. Im konkreten Fall soll der Jäger das angeschossene Tier auch gesucht haben. Er habe das verletzte Tier aber tagelang nicht gefunden, heißt es aus Liebenfels. In der Jägerschaft erhitzt der aktuelle Fall weiter die Gemüter, eine offizielle Stellungnahme wollte am Donnerstag niemand abgeben.

Rehbock Wilderer

ORF/Konrad Weixelbraun

Disziplinarverfahren eingeleitet

Gegen den betroffenen Jäger sei bereits ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet worden, sagt Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft. Der Disziplinaranwalt der Jägerschaft kann auch über einen Entzug der Jagberechtigung entscheiden. Ein angeschossenes, nicht erlegtes Wild müsse vom Jäger gesucht werden, wenn nötig auch mit dem Jagdhund. Wenn die Nachsuche unterbleibt, dann sei das ein „grober Verstoß gegen die Standespflichten“.

Ermittlungen wegen Tierquälerei noch offen

Von der Polizei hieß es am Donnerstag, es sei zu keinem Eingriff in fremdes Jagdrecht gekommen, daher werde nicht mehr wegen Wilderei ermittelt. Ob Ermittlungen wegen Tierquälerei geführt werden, steht noch nicht fest. Wenn der Fall an die Bezirkshauptmannschaft gemeldet wird, dann droht dem Jäger eine Strafzahlung.

Der Jagd- und Tierschutzreferent, Landesrat Gernot Darmann (FPÖ), sagte in einer Aussendung, dass diese Tat Konsequenzen haben müsse. So eine Art der Jagdausübung sei nicht tolerierbar. Sein Kernanliegen sei, dass die Bejagung streng nach Prinzipien der Weidgerechtigkeit erfolge. Darmann hatte zur Ergreifung 500 Euro ausgesetzt, als noch von einem Wilderer ausgegangen worden war.

Tierschützer: „Eigenkontrolle eine Farce“

Der Wiener Tierschutzverein (WTV) forderte in einer Aussendung strengere Kontrollen für die Jägerschaft und Konsequenzen bei Verstößen gegen das Jagdgesetz. Die Eigenkontrolle durch die Jägerschaft sei eine „böse Farce“, sagte WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic. Fälle wie der aktuelle würde auch ein schlechtes Licht auf die redliche Jägerschaft, die sich um ethische und ökologische Standards bemühe.