Nachschulungen für Wahl-Beisitzer

Einen Tag vor der Entscheidung, wann die aufgehobene Hofburg-Wahl im Herbst wiederholt werden soll, steht fest, dass es bessere Schulungen für die Wahlbeisitzer geben soll. Vier Kärntner Bezirke sollen Wahlkarten nicht gesetzeskonform ausgezählt haben.

Zu frühes Öffnen und zu frühes Auszählen der Briefwahlstimmen, teilweise ohne Beisitzer; die Kritikpunkte des Verfassungsgerichtshofs richten sich unter anderem an die Bezirkswahlleiter von Villach, Villach-Land, Hermagor und Wolfsberg. Auch die Korruptions-Staatsanwaltschaft leitete bereits Ermittlungen ein.

Verantwortliche bleiben dieselben

Bei der Stichwahlwiederholung im Herbst sind prinzipiell dieselben Bezirkswahlleiter vorgesehen, also die jeweiligen Bezirkshauptleute und der Villacher Bürgermeister Günter Albel (SPÖ). Laut Gerhard Jesernig von der Landeswahlbehörde sind sie als solche von Gesetzes wegen bestellt und im Amt, könnten aber einen Vertreter nominieren.

Der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) will jedenfalls selbst Wahlleiter bleiben. Auch Georg Fejan aus Wolfsberg sagt, er stehe zu seiner Verantwortung. Der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, sagte gegenüber dem ORF, er habe sich das noch nicht überlegt. Der Wahlleiter von Hermagor, Heinz Pansi, war urlaubsbedingt am Montag nicht erreichbar.

Auch die tausenden Wahlbeisitzer bleiben für die Stichwahlwiederholung prinzipiell dieselben, außer die Parteien tauschen sie aus. Für die Wahlbeisitzer soll es nun E-Learning-Programme geben, so der Plan im Innenministerium. Über Details werde noch getüftelt, sagte Robert Stein, der Leiter der Bundeswahlbehörde.

Immer weniger wollen Beisitzer sein

Künftig stellt sich aber wohl die Frage, ob sich noch genügend Beisitzer finden werden. Für ein paar Euro oder ein Mittagessen stellen sich immer weniger Beisitzer zur Verfügung. Das sei schon bei vorherigen Wahlen immer schwieriger geworden, bestätigte Jesernig: „Es geht noch, aber wir haben schon jetzt nicht mehr vollständig besetzte Wahlbehörden.“

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) schlug vor, den Wahlbeisitz zur Staatsbürgerpflicht zu erheben, ähnlich wie bei Schöffen und Geschworenen. Da werden für jeweils zwei Jahre per Zufall Staatsbürger zwischen 25 und 65 Jahren ausgelost. Die Parteien reagieren auf den Vorschlag zur Verpflichtung am Montag aber skeptisch. Eine weitere Möglichkeit wäre laut Jesernig, die Gemeindebediensteten mit Wahlzeugen auszählen zu lassen.

Wählen dürfen diesmal dieselben Personen wie bei der ersten Stichwahl. Das heißt, wer nach dem 24. April das 16. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht mitstimmen. Wer in der Zwischenzeit umgezogen ist, muss am alten Wohnort oder mit Wahlkarte wählen.

Links: