Albel zu Anzeige: „Vertraue auf Gerichte“

Laut „profil“ eröffnet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl. Er vertraue auf die Gerichte, so Albel.

Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe über neue Entwicklungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Rechtswidrigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde mit Ermittlungen beauftragt, gegen Albel wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eröffnet. Dies bestätigte Albels Rechtsanwalt Meinhard Novak gegenüber „profil“.

Albel spricht von „hunderten Anzeigen“

Für den Villacher Bürgermeister kommt diese Entwicklung offenbar nicht überraschend. Er sagte am Samstag im Gespräch mit dem ORF Kärnten: „Es ist ja keine neue Anzeige, sondern eine, wie sie die FPÖ gegen hunderte Wahlbeisitzer und Wahlbehörden schon im Mai eingebracht hat. Diese Tatsache ist schon seit langem bekannt.“ Auf die Frage, ob er sich schuldig fühle, sagte Albel: „Ich vertraue hier auf die Gerichte.“ Das Ganze sei ein Versuch der FPÖ, die Wahlkartenwahl abzuschaffen, weil „die FPÖ hier immer sehr schlecht abgeschnitten“ habe, so Albel. „Das muss jedenfalls verhindert werden.“

Konsequenzen seien dennoch nötig, so Albel: Es müsse eine Änderung des Wahlgesetzes geben, dieses müsse an die „Lebensrealität der Behörden, Bürger und Parteien“ angepasst werden.

Anwalt rechnet „fix mit Einstellung des Verfahrens“

Bei seiner Zeugenaussage vor dem Verfassungsgerichtshof vergangenen Donnerstag hatte der Bürgermeister Fehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingestanden, diese habe vor dem gesetzlich festgelegten Termin begonnen. Auch bei der Niederschrift des Wahlprotokolls seien Fehler aufgetreten. „Ja, es sind Fehler passiert, das muss schleunigst geändert werden. Ich habe in Villach umgehend eine Untersuchung eingeleitet. Man kann aber jedenfalls davon ausgehen, dass - egal welches Gesetz kommt - dieses auf Punkt und Beistrich erfüllt wird.“

Albels Anwalt Meinhard Novak rechnet - wie sein Mandant Albel - „fix mit einer Einstellung des Verfahrens“. Novak: „Der Bürgermeister hat von den Vorgängen bei der Wahlkarten-Öffnung erst im Nachhinein erfahren. Hier fehlen der objektive und der subjektive Tatbestand.“

FPÖ als Privatbeteiligte bei Verfahren

Wie „profil“ weiter berichtet, schlossen sich die FPÖ und der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer dem Verfahren gegen Albel als Privatbeteiligte an. Sie sollen einen Vermögensschaden geltend machen.

Links: