Eckpunkte der Heta-Einigung mit Gläubigern

Am Mittwoch ist ein Memorandum mit der Mehrheit der Heta-Gläubiger unterzeichnet worden, was die Schuldtitel betrifft, für die das Land Kärnten haftet. Sie bekommen nun rund 90 Prozent ihrer Forderungen. Hier die Details der Einigung.

Der Bund und eine bedeutende Anzahl von Heta-Gläubigern landesbehafteter Schuldtitel der Heta Asset Resolution unterzeichneten am Mittwoch ein Memorandum of Understanding (MoU), mit dem die Parteien ihre gemeinsame Absicht bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkeiten der Heta zu erzielen - mehr dazu in Heta: Grundsatzeinigung mit Gläubigern.

Fonds legt neues Angebot

Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Jänner 2016 auf Grundlage des Paragrafen 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Milliarden Euro. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziert.

Gläubiger stehen für 4,5 Milliarden Euro

72 Heta-Gläubiger, die ein Gesamtnominale an landesbehafteten Heta-Schuldtiteln von 4.938.450.000 Euro repräsentieren, unterfertigten das MoU. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einem Gesamtnominale von 4.828.550.000 Euro - das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten Heta-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einem Gesamtnominale von 109.900.000 Euro erfasst - das entspricht 12,3 Prozent der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen landesbehafteten Heta-Schuldtitel.

Lock-up-Vereinbarung kann gelöst werden

Diese Heta-Gläubiger verfügen gemäß MoU über ausreichende Mehrheiten, um die Lock-up-Vereinbarungen zwischen diesen Heta-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese Heta-Gläubiger zu ermöglichen. Der Bund ist zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten (Zweidrittelmehrheit des Gesamtnominale der Heta-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel des Nominale der Senior- und Nachranggläubiger) geebnet ist.

75 Prozent Quote plus Schuldverschreibung

Als Gegenleistung soll den Heta-Gläubigern wie schon bisher eine Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel und 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel angeboten werden. Alternativ wird den Gläubigern als Gegenleistung eine Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren angeboten, wobei Senior-Gläubiger im Umtauschverhältnis (Nominale der Heta-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin angelaufenen Zinsen: Nominale Zero-Bond) von 1:1 den Zero-Bond und Nachranggläubiger im Umtauschverhältnis von 2:1 den Zero-Bond zeichnen können.

Eine weitere Alternative für sehr langfristig orientierte nachrangige Heta-Gläubiger steht mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren zur Verfügung. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Des Weiteren wird nach Ablauf einer Halteperiode während eines Zeitraums von 180 Tagen eine Stabilisierung des Zero-Bond erfolgen.

Verbindliche Annahmeerklärungen fehlen noch

Einige wesentliche Schritte sind noch umzusetzen, bevor das Angebot durch den KAF gelegt werden kann. So muss vor Beginn des Angebots etwa eine ausreichende Anzahl an verbindlichen Annahmeerklärungen vorliegen, und es müssen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Weiters ist die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Eine Veröffentlichung des Angebots ist für Anfang September 2016, ein Settlement für Mitte Oktober 2016 geplant.

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