Sexuelle Nötigung: Einweisung in Anstalt

Ein 18 Jahre alter Mann ist am Montag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ihm wurde vorgeworfen, dass er eine Jugendliche sexuell genötigt und ihren Bruder mit einem Messer attackiert hatte.

Ein Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass der junge Mann die Taten im Vorjahr begangen hatte. Laut Gutachten war er nicht zurechnungsfähig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Jugendliche bedrängt und sexuell genötigt

Die erste Tat hatte sich in einer Betreuungseinrichtung für Jugendliche in Klagenfurt ereignet. Laut Staatsanwältin Johanna Schunn bedrängte der Angeklagte eine junge Frau erst mit Worten , „dann hat er sie gegen eine Wand gedrückt und sich geholt, was sie ihm nicht geben wollte.“

Monate später ereignete sich der zweite Vorfall, der dann schließlich zur Verhaftung des 18-Jährigen führte: Er hatte den Bruder seines ersten Opfers von einem Fahrrad getreten, ein Messer gezückt und mehrmals nach ihm gestochen. Das hatte nicht nur das Opfer gegenüber der Polizei, sondern auch ein weiterer Zeuge ausgesagt, führte Richter Michael Schofnegger in der Begründung der Entscheidung des Gerichts an.

Gutachter: Nicht zurechnungsfähig

Bewacht von drei Justizwachebeamten wurde der Klagenfurter in den Verhandlungssaal geführt. Er wirkte abwesend. Seit September des Vorjahres wurde er in psychiatrischen Einrichtungen angehalten. Ein Sachverständiger verwies in seinem Gutachten auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten, durch die er bei seinen Taten nicht zurechnungsfähig gewesen sei: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Angeklagte noch weitere Taten setzen, wenn er nicht behandelt wird. Es besteht eine hohes Risiko, dass er schwere Körperverletzungen und Vergewaltigungen begehen wird.“ Richter Schofnegger wollte vom Angeklagten wissen, ob er den Ausführungen folgen könne. Dieser bejahte, betont aber, dass er keine Behandlung brauche und auch nicht in eine Anstalt wolle.

In der Vergangenheit habe der 18-Jährige eine ganze Reihe ähnlicher Taten verübt, die nicht angeklagt wurden, die aber zu Unterbringungen geführt hätten. Für den Sachverständigen war das ein weiterer Grund, eine Einweisung zu befürworten. Der Verteidiger legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.