Zwei Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Weil er die heute siebenjährige Tochter einer Freundin missbraucht haben soll, ist ein 29-jähriger Kärntner heute zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er war beim Prozess geständig.

Der 29-jährige Angeklagte stand am Donnerstag nicht zum ersten Mal vor Gericht. Er hat bereits fünf Vorstrafen wegen Diebstahls, Einbruchs und Hehlerei. Wegen des Besitzes von pornografischen Darstellungen Minderjähriger saß er bereits einmal eine Haftstrafe von drei Monaten ab. Am Donnerstag wurde er aus der Justizanstalt vorgeführt, wo er seit seiner Festnahme im aktuellen Fall vor fünf Monaten sitzt. Anders als bei seiner ersten Einvernahme war er beim Prozess geständig.

Kind übernachtete beim Angeklagten

Staatsanwältin Sandra Agnoli warf dem Beschäftigungslosen vor, die heute sieben Jahre alte Tochter einer Freundin zwei Jahre lang regelmäßig missbraucht zu haben. Zwischen dem Mann und dem Kind habe eine enge Beziehung bestanden, so die Staatsanwältin. Da die Mutter ihre Tochter vernachlässigt habe, hätte das Mädchen regelmäßig beim Angeklagten übernachtet und in ihm einen Vaterersatz gesehen. Da sei es dann zu den sexuellen Handlungen gekommen. Schmerzen habe er dem Kind keine zugefügt, heißt es.

Kind wurde der Mutter weggenommen

Laut psycholgischem Gutachten habe das Kind die Handlungen sogar als liebevolle Zuneigung empfunden. Ans Tageslicht kam der Missbrauch im Vorjahr, als der Mutter wegen Vernachlässigung ihres Kindes das Sorgerecht entzogen und das Mädchen in einem Heim untergebracht wurde. Dort erzählte es den Betreuerinnen von den sexuellen Handlungen, von den Dingen, die nur der Onkel machen dürfe. Die Betreuerinnen haben Anzeige erstattet.

Bei der anschließenden Hausdurchsuchung beim Angeklagten haben die Ermittler Computer-Festplatten seines Computers tausende pornographische Bilder sichergestellt, die er zum Teil auch weitergegeben hatte. Vor Richter Dietmar Wassertheurer sagte der Angeklagte, was er getan habe, tue ihm leid. In der Haft möchte er eine Therapie beginnen. Das Schöffengericht verurteilt den 29-Jährigen zu 24 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.