Gesetzesnovelle: Wirbel um Bootslizenzen

Eine von der Landesregierung geplante neue Schifffahrtsverordnung sieht vor, dass Motorbootlizenzen zurückgegeben werden müssen. Der freie Handel ist damit nicht mehr möglich. Bootsbesitzer sprechen von Enteignung.

Gegen eine Anmeldegebühr von 100 Euro soll zukünftig jedermann eine Bootslizenz - zum Beispiel für den Wörthersee - erwerben können, statt wie bisher hunderttausende Euro für Lizenz und Boot zu bezahlen.

Motoryachtclub rechnet mit Verlust in Millionenhöhe

Der Motoryachtclub Kärnten will sich diese Änderung nicht kampflos gefallen lassen. Präsident Wolfgang Schmalz beziffert den Wertverlust für Motor- und Elektrobootbesitzer mit 80 bis 100 Millionen Euro: „Wenn man das vor 20, 30 oder 40 Jahren gemacht hätte, hätte es wahrscheinlich funktioniert. Es ist aber jetzt eine wirkliche Enteignung für Leute, die sich vor drei bis fünf Jahren das Boot mit einer Lizenz gekauft haben - ganz gleich, ob es ein Motorboot oder ein Elektro-Motorboot ist. Wenn ich da nicht überfallsartig agiere - und ich lasse mir Übergangsfristen von zehn Jahren einfallen - hätte ich wahrscheinlich wesentlich weniger Probleme damit, weil man sich dann darauf einstellen kann.“

Imageverlust und Preisverfall befürchtet

Bei der Änderung handle es sich laut dem eingeholten Gutachten eines Verwaltungsjuristen um einen klaren Eingriff in das Eigentumsrecht, so Schmalz. Den Einwand, dass es durch die Neuordnung zu einer Demokratisierung komme und sich auch weniger betuchte ein Boot am Wörthersee leisten können, lässt er so nicht gelten. Neben einem Imageverlust würden auch die Immobilienpreise Schaden erleiden.

444 Motorbootlizenzen

Kärntenweit gibt es 444 Lizenzen für Motor- und 625 Elektroboote. Für den Wörthersee wurden 330 bzw. 500 vergeben.

Pro Jahr würden außerdem maximal 20 Motorboot bzw. Elektroboot-Lizenzen den Besitzer wechseln, Panikverkäufe gebe es auch jetzt keine, so Schmalzl, der mit einem Einlenken der Landesregierung rechnet: „Es bringt effektiv nichts und es wird auch nicht so sein, dass die Leute von der Warteliste glauben, dass sie gleich drankommen. Da wird sich effektiv nichts tun. Es wird spitzfindige Rechtsanwälte geben, die Verträge machen. Man wird das Boot dann verborgen.“

Stellungnahmen bis 11. April möglich

Vom zuständigen Landesrat Rolf Holub (Grüne) heißt es, man wolle den illegalen Handel, der seit Jahren floriere, beenden. Die Verordnung sei bis 11. April in Begutachtung, bis dahin könne jeder eine Stellungnahme abgeben. Man gehe von einer rechtskonformen Änderung aus. Eine Überarbeitung sei prinzipiell nicht ausgeschlossen.

Links: