Zwei Prozesse gegen Ex-Anwälte

Ab nächster Woche stehen in Kärnten zwei Ex-Anwälte wegen Veruntreuung von Kundengeldern vor Gericht. Die Rechtsanwaltskammer befürchtet einen Imageverlust ihrer Berufsgruppe – auch wenn es sich um einzelne schwarze Schafe handle.

Gleich am Dienstag nach Ostern steht ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Villach vor Gericht. Er soll über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren Gelder seiner Klienten für persönliche Zwecke verwendet haben. Die Schadenssumme liegt bei 280.000 Euro. Ein ganz ähnlicher Fall wird Anfang Mai verhandelt. Wieder ist ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Villach angeklagt. Er soll 288.000 Euro veruntreut haben.

Bereits zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wurde im Juni letzten Jahres ein ehemaliger Anwalt, weil er rund 50.000 Euro Klientengeld veruntreut hatte.

Vorfälle senken Vertrauen der Klienten

Für Gernot Murko, den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, sind diese Fälle äußerst bedauerlich, weil sie das Vertrauen senken. „Natürlich kann ein Imageverlust aufgrund dieser Vorfälle nicht ausgeschlossen werden. Wir verurteilen die Vorgangsweise von ehemaligen Rechtsanwälten in diesem Zusammenhang. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die überwiegende - ja die ausschließliche - Mehrheit der Rechtsanwälte das Vertrauen ihrer Klienten genießt und sehr wohl zwischen ‚Mein und Dein‘ zu unterscheiden weiß.“

Berufsaufsicht „auf Hinweise angewiesen“

Die Rechtsanwaltskammer führt als Berufsaufsicht laufend Kontrollen durch. Sie ist aber auf Hinweise angewiesen, so Murko. Deswegen sei es wichtig, dass sich Klienten schon bei Verdachtsmomenten an die Kammer wenden. Murko: „Wir werden uns in jedem Einzelfall bemühen, eine Hilfestellung geben zu können. Einen Schadenersatz können wir allerdings nicht leisten.“

Die beiden Strafverfahren gegen Ex-Anwälte, die in den kommenden Wochen verhandelt werden, wurden übrigens ebenfalls durch Anzeigen der Rechtsanwaltskammer eingeleitet. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.