Zweitwohnsitz: Abgaben werden eingetrieben

Die Gemeinden müssen jeden Euro zweimal umdrehen, daher achten sie nun besonders darauf, dass Steuern und Gebühren bezahlt werden. Offenbar hat man dabei auch die Zweitwohnsitze im Visier und treibt die Abgaben ein.

Die Zweitwohnsitzabgabe gibt es in Kärnten seit dem Jahr 2006. Jede Gemeinde kann eigenständig entscheiden, ob sie die Gebühr einheben will oder nicht. Wird eine Zweitwohnsitzabgabe vorgeschrieben, muss der jeweilige Zweitwohnungsbesitzer eine Erklärung abgeben, sagt Peter Heymich, Geschäftsführer des Kärntner Gemeindebundes. Per 15.12. müssen sie eine Erklärung abgeben, wenn nicht, müsse die Abgabenbehörde die Abgabe per Bescheid vorschreiben, so Heymich.

Höchstsätze dürfen nicht überschritten werden

Nicht jede Gemeinde ist bei der Eintreibung der Abgaben gleich engagiert, auch die Einnahmen sind sehr unterschiedlich. In großen Tourismusgemeinden wie Bad Kleinkirchheim oder Velden fettet die Zweitwohnsitzabgabe das Budget mit rund 400.000 Euro auf. Wie viel ein Zweitwohnungsbesitzer zu zahlen hat, hängt hauptsächlich vom Verkehrswert und der Größe ab. Gewisse Beträge dürfen aber nicht überschritten werden. Die Abgabe gilt laut Gesetz auch nicht für Wohnungen, die wegen des Arbeitsplatzes oder der Ausbildung zeitweise bewohnt werden.

Höhe der Abgabe

Laut Gesetz darf die Höhe der Abgabe pro Monat

a) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m2 11,80 Euro
b) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 60 m2 23,60 Euro
c) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m2 bis 90 m2 41,30 Euro
d) bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m2 64,80 Euro nicht übersteigen.

Klagenfurt fordert fünf Jahre rückwirkend

Dass in Zeiten der knappen Kassen die Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe genauer genommen wird, zeigt auch die Statistik. 2014 nahmen Kärntens Gemeinden 4,1 Millionen Euro über die Zweitwohnsitzabgabe ein, um 300.000 Euro mehr als im Jahr davor. Für 2015 gibt es noch keine Zahlen.

In Klagenfurt wurden rund 800 Zweitwohnungsbesitzer zu einer Nachzahlung aufgefordert, rückwirkend ist das bis zu fünf Jahre möglich. Mit verstärkten Kontrollen habe das nichts zu tun, heißt es aus dem Magistrat. Auch Stundungen seien bei größeren Nachzahlungen möglich.

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