Handymast-Prozess: Köfer schuldig gesprochen

Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ehemalige Mitglieder des Spittaler Gemeinderats ist der damalige SPÖ-Bürgermeister Gerhard Köfer zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Der Gemeinderat hatte widerrechtlich einen Handymast verhindert.

Die 15 anderen Angeklagten wurden am Mittwoch freigesprochen. Die Anklage hatte auf Amtsmissbrauch gelautet. Köfer zeigte sich in einer ersten Reaktion vom Urteil geschockt: „Es ist für mich unerklärlich, dass man als gewählter Politiker, der sich für die Bevölkerung einsetzt, bestraft wird.“ Er habe sich für Menschen, die an Krebs erkrankt seien, die in Nähe eines Handymastes lebten, eingesetzt und versucht, alles richtig zu machen, so Köfer. Einen Grund für politische Konsequenzen sieht er deswegen nicht.

Alle seien zufrieden gewesen, die Bevölkerung, der Handymastbetreiber und die Gemeinde. Auf die Frage, ob er Gründe für politische Konsequenzen sehe, sagte der heutige Landesrat des Team Kärnten Stronach, im Gegenteil, es sollte mehr Politiker geben, die sich für Bürger einsetzten. Er habe jemanden geholfen und sei dafür verurteilt worden. Sein Anwalt legt Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Staatsanwältin Nicole Zwirn gab keine Erklärung ab, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Duell der Juristen

Die fünfte und letzte Verhandlung in der Causa wurde zum Duell unter Juristen. Die Verteidiger legen Staatsanwältin Nicole Zwirn nahe, die Anklage zurückzuziehen, weil sie nichtig sei. 2007 wollte T-Mobile einen Handymast in Spittal errichten. Der Gemeinderat lehnte dies wegen gesundheitlicher Bedenken ab. Der negative Entscheid wurde von der Abteilung 7 in der Landesregierung als falsch eingestuft.

Zweite Abstimmung wieder negativ

Parallel lief die Suche nach Alternativstandorten in Spittal, der schließlich auch gefunden wurde. Im April 2008 soll es dann wieder zu einer Abstimmung im Gemeinderat gekommen sein, trotz rechtlicher Bedenken des Landes soll der Bau des Handymastes wieder nicht bewilligt worden sein. Auf diese zweite negative Entscheidung stützte sich die Anklage. Doch die Verteidiger von Gerhard Köfer und den 15 Gemeinderäten sagten am Mittwoch, dieser Punkt sei gar nicht auf der Tagesordnung der Sitzung gestanden und daher könne es auch keinen rechtlich gültigen Beschluss geben.

Das bestätigte am Mittwoch auch ein ehemaliger Beamter in der Gemeindeabteilung des Landes. Außerdem sei das Bauansuchen nicht korrekt gestellt worden. All das ließ die Staatsanwältin nicht gelten. Die Aufgabe des damaligen Bürgermeisters Köfer wäre es gewesen, den Antrag auf Bau des Handymastes auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu stellen. Deshalb verurteilte ihn der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ute Lambauer zu sieben Monaten bedingter Haft wegen Amtsmissbrauchs.

Stadtamtsdirektor verweigerte Bescheid

In einer früheren Verhandlung sagte der Stadtamtsdirektor aus, er habe sich geweigert, den negativen Baubescheid auszustellen, um sich nicht mitschuldig zu machen. Er habe Bürgermeister Köfer auch diesbezüglich informiert. Richterin Ute Lambauer wollte wissen, wie Köfer reagiert habe. Daran könnte er sich nicht erinnern, sagte der Zeuge damals. Köfer selbst rechtfertigte in seiner Einvernahme die damalige Haltung der sogenannten Handymast-Rebellen damit, er sei der Meinung gewesen, das Richtige zu tun. Bauwerber T-Mobile hatte die Klage zurückgezogen, nachdem ein Alternativgrundstück angeboten wurde.

Ursprünglich 31 Angeklagte

Zehn der ursprünglich angeklagten 31 Gemeinderatsmitglieder stimmten bereits einer Diversion, einer außergerichtlichen Einigung, zu. Drei der damals Verantwortlichen sind nicht mehr am Leben. Den Angeklagten drohten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

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