Kaiser: „Kämpfen mit Boxhandschuhen“

Noch drei Tage – dann endet die Frist für das Heta-Angebot, und Kärntens finanzielle Zukunft wird sich weisen. „Wir werden mit Boxhandschuhen kämpfen“, kündigte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Dienstag an. Für den Fall einer Ablehnung gebe es einen „Plan B“.

Noch drei Tage - dann sollte klar sein, ob die Gläubiger der Heta einem Schuldenschnitt zustimmen. Offiziell wird erst am Montag bekanntgegeben, ob die nötige Zweidrittelmehrheit für die Annahme des Angebotes zustande kam. Nach dem jüngsten erhöhten Angebot sollen gut 80 Prozent der Forderungen im Zusammenhang mit den elf Milliarden Euro an Landesshaftungen erfüllt werden. Mehrere große Gläubigergruppen lehnen das nachgebessert Offerte dennoch ab.

Die Stimmung in der Kärntner Regierungssitzung war am Dienstag kurz vor dem Fristende für das Angebot deutlich angespannt. Landeshauptmann Kaiser richtete zum letzten Mal einen Appell an die Gläubiger. Das Angebot werde „es so nie wieder geben“. Sollten die Gläubiger das Angebot nicht annehmen, dann „ziehen wir die Samthandschuhe aus und die Boxhandschuhe an. Wir werden mit allen Mitteln für eine Zukunftsperspektive kämpfen.“ Kärnten würde dann alle Rechtsmittel ergreifen, um sein Vermögen zu schützen.

„Plan B“ liegt in der Schublade

Kärnten sei auch auf den Fall einer Ablehnung durch die Gläubiger vorbereitet, betonte Kaiser. Wie, das wollte Kaiser am Dienstag nicht verraten, diese Schritte würden dann rechtzeitig bekanntgegeben. Für weitere Rechtsberatungen legte die Landespolitik jedenfalls 1,5 Millionen Euro zur Seite. Auch wurde eine interne Expertengruppe mit der Prüfung etwaiger Folgen der Causa Heta auf die Landesaufgaben befasst.

Was passiert eigentlich, wenn ein Bundesland Insolvenz anmelden muss? Das könnte Kärnten passieren, wenn die Gläubiger das Heta-Angebot ablehnen. Die Experten sind unterschiedlicher Meinung. Für Verfassungsjurist Heinz Mayer sind große Teile des Landesvermögens pfändbar - mehr dazu in Heta-Angebot: Streit der Gutachter.

Landespolitik übt sich in Zweckoptimismus

„Kärnten darf nicht in Schockstarre verfallen“, sagte auch Landesrat Christian Benger (ÖVP). Heta hin oder her - durch nötige Reformen könne Kärnten seinen Schuldenberg bewältigen. Auch Landesrat Rolf Holub (Grüne) gab sich optimistisch und fast tröstlich: „Es gibt Plan A und B, so wie ich Österreich kenne, wird es Plan C.“ Auch wenn die Gläubiger das Angebot ablehnten, „Kärnten wird es weiter geben. Wir werden das alles schaffen.“

Schelling: Lock-up-Vereinbarung beenden

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) stellte am Dienstag erneut klar: „Wir können nicht nachbessern, das ist gesetzlich gar nicht möglich“. Sehr wohl aber fordert Schelling, die Lock-up-Vereinbarungen zu beenden, Landeshauptmann Kaiser schloss sich dieser Forderung an. Die größten Gläubigergruppen haben darin vereinbart, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen, sei sie positiv oder negativ. „Ich halte das für wettbewerbsrechtlich bedenklich“, meinte Schelling. „Viele wollen, können aber nicht“, sagte Schelling. "Ich orte, dass viele Gläubiger bereit wären, das Angebot anzunehmen, wenn es diese Vereinbarung nicht gebe.“ Es gebe aber das Problem, „dass einige Hardliner halt auf stur schalten“.

„Nein, wir haben kein Ass im Ärmel“, betonte Schelling im Falle einer Ablehnung durch die Gläubiger. Auch Kärnten werde nicht noch etwas drauflegen können. Kärnten habe außerdem noch 3,5 Milliarden Landesschulden. Wenn das Angebot abgelehnt wird, habe er, Schelling, nach dem 11. März keinen Handlungsspielraum mehr. Dann sei allein die Finanzmarktaufsicht mit dem angekündigten Schuldenschnitt bis spätestens 31. Mai am Zug. Dann kann nur mehr auf die mögliche Recovery-Quote der Heta und nicht mehr zusätzlich auf die 1,2 Mrd. Euro aus Kärnten zurückgegriffen werden.

Ragger: Regressansprüche an Bund

FPÖ-Obmann Christian Ragger sagte am Dienstag in einer Aussendung, wenn die Gläubiger das Angebot nicht annehmen sollten, müsse Kärnten vom Bund einen Verjährungsverzicht für allfällige Schadenersatzansprüche einfordern. Das Land habe als Haftungsgeber für den Hypo-Rechtsnachfolger Heta Regressansprüche gegen den Haftungsnehmer, der die Bank nicht ordnungsgemäß geführt habe, so Ragger. Wenn der „Worst Case“ für das Land, eine Insolvenzgefahr, eintrete, müsse Kärnten seine Regressansprüche wahren.