Ermittlungen in Causa Birnbacher eingestellt

Bei den weiteren Ermittlungen in der Causa Birnbacher gibt es fünf Einstellungen. Auch gegen Uwe Scheuch wurde wegen des Vorwurfs der versuchten Geldwäsche ermittelt. Laut Staatsanwaltschaft war ein „strafbares Versuchsstadium noch nicht erreicht“.

Norbert Hauser, der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, begründete die Einstellung der Ermittlungen gegen Scheuch damit, dass rechtlich gesehen ein strafbares Versuchsstadium noch nicht erreicht gewesen sei. Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte in seinem Prozess im Sommer 2012 die früheren freiheitlichen Politiker Scheuch und Harald Dobernig beschuldigt, Geld aus dem von ihm zu Unrecht kassierten Honorar für ein Gutachten zum Hypo-Verkauf gefordert zu haben.

Im Ermittlungsverfahren „Birnbacher II“ geht bzw. ging es zum einen um Beihilfe zur Untreue, zum anderen um den Vorwurf der versuchten Geldwäsche. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, die Auszahlung des Millionenhonorars möglich gemacht zu haben.

Abgesehen von den Ermittlungen gegen Scheuch sind vier weitere der insgesamt sieben Beschuldigten nun aus dem Schneider. Das sind zwei der drei beteiligten Gutachter, die frühere Anwältin des in der Causa verurteilten Ex-ÖVP-Landeschefs Josef Martinz, Astrid Wutte-Lang, und ein Mitarbeiter einer Steuerberatungskanzlei.

Dobernig: Kein Geld gefordert, nur nachgefragt

Noch offen sind Ermittlungen gegen Dobernig und einen Gutachter. Bei ihnen geht es nach wie vor um einen möglichen Beitrag zur Untreue bzw. den Vorwurf der falschen Beweisaussage. Dobernig hatte letzte Woche im Hypo-U-Ausschuss ausgesagt, er habe nie Geld von Birnbarcher gefordert, er habe lediglich „nachgefragt“.

Die Einstellung der Ermittlungen gegen zwei der Gutachter begründete Hauser gegenüber der APA damit, dass trotz umfangreicher Ermittlungen kein Zusammenhang zwischen Gutachten und Auszahlung des Millionenhonorars hergestellt werden konnte. „Das war kein Beitrag zur Untreue. Der Auftrag an die Gutachter war so, dass sie die Angemessenheit des Honorars bestätigen sollten. Es steht aber nirgendwo drinnen, dass es angemessen war.“

Anwältin nichts nachgewiesen

Anwältin Wutte-Lang konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie wusste, dass jenes Geld, für das sie Birnbacher eine Rechnung ausgestellt hatte, aus einer Straftat herrührte. Bei Dobernig und dem dritten Gutachter sind laut Hauser noch einige Dinge umzusetzen, allerdings keine weiteren Ermittlungen, sondern „rein administrative Sachen“. Ob bei ihnen ebenfalls eingestellt oder angeklagt werden soll, darüber gab es keine Auskunft.

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