Wieder Kritik an Registrierkassenpflicht

Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer Kärnten üben heftige Kritik an der Registrierkassenpflicht, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten soll. Das Gesetz sei nicht praxistauglich, vor allem Standler und Direktvermarkter könnten es nicht umsetzen.

Der Präsident der Kärntner Wirtschaftskammer, Jürgen Mandl, sprach am Mittwoch von einer nicht umsetzbaren Verordnung, die von „wildgewordenen Beamten“ verfasst worden sei. Der Grund für seinen Unmut ist der Gesetzestext für die Registrierkassenpflicht, der am Dienstag übermittelt wurde.

Probleme für Standler

Er sei nicht generell gegen die Registrierkassenfplicht, aber gegen komplizierte Verordnungen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand vor allem für Kleinunternehmer, so Mandl. Man müsse an der Praxistauglichkeit arbeiten. Wenn man keinen Strom habe oder es minus 20 Grad habe und das Gerät nicht funktioniere, müsse es Alternativen geben, so Mandl.

Mandl spricht damit vor allem die etwa 70 Markt- und Straßenhändler in Kärnten an, die etwa am Bleiburger oder am St. Veiter Wiesenmarkt ihre Waren verkaufen. Edith Haslinger ist eine solche Fierantin. Für sie ist eine Regierstrierkasse, wie es das Gesetz ab 1. Jänner vorschreibt, ein Ding der Unmöglichkeit. Damit könne sie nicht arbeiten, auf den Märkten habe man meistens keinen Strom, es gebe Dörfer ohne Handyempfang. Der Kunde habe keine Zeit dafür. Auch bisher habe man Steuern bezahlt. Viele Fieranten hätten bereits angekündigt, unter diesen Umständen aufzuhören.

Hohe Anschaffungskosten

Die Wirtschaftskammer kritisiert auch die Anschaffungskosten. Eine einfache Registrierkasse koste zwischen 500 und 1.500 Euro. Möglicherweise müssen laut dem IT-Unternehmer Siegfried Arztmann sogar zwei Kassen gekauft werden. Den nach der nun bekannt gewordenen Verordnung können zahlreiche der für den 1.1.2016 angeschafften Kassen die für den 1.1.2017 geforderten Funktionalitäten nicht erfüllen.

Regelung auch für Ärzte

Auch Hebammen, Tierärzte oder Masseure müssen künftig eine Regierstrierkasse haben. Erlaubt ist aber, dass diese auf Hausbesuche nicht mitgenommen werden müssen, sondern die verrechneten Leistungen könnten am Abend zu Hause in die Registrierkasse nachgebucht werden.

Die Wirtschaftskammer habe laut Mandl eine 17-seitige Stellung zum Gesetzestext an die Bundesregierung übermittelt, doch die Regierung hätte diese ignoriert. Man rechne aber damit, dass es zu einer Änderung der Verordnung kommen werden müsse, so Mandl.

Sorge um Direktvermarkter

Auch von der Kärntner Landwirtschaftskammer kommt Kritik an der Registrierkassenpflicht, die auch bäuerliche Direktvermarkter trifft. Präsident Johann Mößler und der Bundesobmann der bäuerlichen Direktvermarkter Anton Heritzer fordern eine praxistaugliche Änderung der Verordnung. Sie befürchten, Sie würden im Freien oft auch bei Minusgraden verkaufen oder über gar keinen Stromanschluss verfügen. Darüber hinaus sei nicht sichergestellt, dass es in ländlichen Gegenden überall einen ausreichenden Mobilfunkempfang bzw. eine gesicherte Internetverbindung gebe.

Als „Generalangriff“ auf kleine Wirtschaftstreibende werten auch Team Kärnten-Landesrat Gerhard Köfer und Abgeordneter Hartmut Prasch die Registrierkassenpflicht: „Permanent werden Bürokratieabbau und weniger Verwaltungsauflagen versprochen, in der Realität passiert leider das genaue Gegenteil.“ Vor allem Marktfieranten und kleine Gastronomiebetriebe seien stark betroffen.

Alle Belege aufbewahren

Für die Konsumenten bedeutet die Regelung, dass sie jeden Beleg aufbewahren und auf Nachfrage vorzeigen müssen. Theoretisch könnte ein Steuerfahnder vor dem Geschäft stehen und den Bon vom Käufer verlangen, wie es auch in Italien der Fall ist.

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