Hypo-U-Ausschuss ohne Zeuge Dobernig?

Für Mittwoch ist die Befragung von Ex-Landesrat Harald Dobernig vor dem Hypo-U-Ausschuss in Wien geplant. Laut Insider-Informationen dürfte er aber nicht erscheinen; offizielle Bestätigung gibt es keine. Erstmals könnte eine Beugestrafe Thema werden.

Rund um die für Mittwoch geplante Befragung des früheren Kärntner Finanzreferenten und Hypo-Aufsichtskommissärs Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) im Hypo-U-Ausschuss kochte am Dienstag die Gerüchteküche hoch. Nach Informationen der Austria Presse Agentur (APA) zufolge dürfte Dobernig nicht einmal anreisen.

Ohne Vertrauensperson nicht ausgesagt

Bereits am 1. Juli war der Ex-Vertraute des früheren Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider ohne Aussage wieder abgereist. Damals war der Grund für die Nicht-Aussage Dobernigs vor dem parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschuss, dass die von ihm mitgebrachte Vertrauensperson - der Anwalt Franz Großmann - vom U-Ausschuss nicht akzeptiert worden war. Dobernig nutzte daraufhin das Recht, ohne Vertrauensperson nicht aussagen zu müssen und verließ das Parlament.

Beschwerde von Dobernig und Großmann

Dienstagnachmittag schaute es nach verschiedenen Insider-Informationen danach aus, dass Dobernig am Mittwoch wohl gar nicht anreisen würde. Offizielle Bestätigung gab es dafür zwar keine. Auf Nachfrage hieß es aus verschiedenen Parlamentskreisen zur APA aber, dass Großmann und Dobernig via Schreiben ans Parlament darauf verwiesen, dass sie eine Beschwerde gegen den Ausschluss Großmanns am 1. Juli eingelegt hatten. Und diese Beschwerde gelte es aus Sicht der Auskunftsperson und ihrer Vertrauensperson zu behandeln bzw. zu klären.

Großmann sagte auf APA-Anfrage am Dienstagnachmittag lediglich: „Kein Kommentar. Warten Sie morgen ab.“

Beugestrafe möglich

Bei einem Nicht-Erscheinen Dobernigs könnte erstmals das Thema Beugestrafe Thema werden. In Paragraph 55 der neuen Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse heißt es wörtlich unter Absatz 1: „Als Beugestrafe wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson kommt eine Geldstrafe in der Höhe von 500 bis 5.000 Euro, im Wiederholungsfall in der Höhe von 2.000 bis 10.000 Euro in Betracht.“

Am Mittwoch ist erstmals nicht Parlamentspräsidentin Doris Bures (SPÖ) Verfahrensvorsitzende, sondern der stellvertretende Parlamentspräsident und Verfahrensvorsitzende Karl Heinz Kopf (ÖVP).

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