Imker wollen Bienenwirtschaftsgesetz kippen

Acht Jahre nach seinem Inkrafttreten entzweit das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz die heimischen Imker. Um eine Gesetzesänderung herbeizuführen, haben mehrere Erwerbsimker Selbstanzeige beim Landesverwaltungsgericht erstattet, auch Freizeit-Imker wurden angezeigt.

Für die Kärntner Freizeitimker steht der Schutz der Carnica-Biene an erster Stelle. Die Erwerbsimker wiederum sehen hinter der verordneten „Carnica“-Reinzucht wirtschaftliche Interessen der „Züchterlobby“. Sie wollen mit einer Selbstanzeige beim Landesverwaltungsgericht eine Gesetzesänderung herbeiführen. Auch gegen 42 Freitzeitimker liegen anonyme Anzeigen vor.

Erwerbsimker: Reinrassige Carnica nicht vorhanden

Stellvertretend für viele andere Imker, für die das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz nicht umsetzbar sei, hätten insgesamt 17 Erwerbsimker Selbstanzeige beim Landesverwaltungsgericht erstattet, so der Obmann der Erwerbs-Imker, Franz Ofner: „Das Bienenwirtschaftsgesetz verlangt eine Reinzucht der Carnica und eine Reinzucht der Carnica ist in Kärnten zu 95 Prozent nicht vorhanden.“

Die Erwerbsimker stünden mit dem Rücken zur Wand, so Ofner. Neben den Selbstanzeigen habe man deshalb auch per Anwalt fünfzehn Anzeigen gegen Freizeitimker getätigt - denn auch diese Imker würden keine reinrassigen Carnica-Bienen halten.

Freizeitimker: „Bock macht sich zum Gärtner“

Ein absurder Vorwurf für den Obmann des Landesverbandes der Kärntner Imker, Meinhard Schöffmann. „Da macht sich der Bock zum Gärtner. Gerade aus dem Kreis, die dafür verantwortlich sind, dass wir in Kärnten hybridisierte Bienen haben, werden jetzt jene, die sich darum bemühen, die Carnica in Kärnten zu erhalten, zur Anzeige gebracht.“ Mittlerweile sind in der Kärntner Landesregierung 42 anonyme Anzeigen gegen Freizeitimker eingelangt.

Ob nun Carnica oder Buckfast - in Zeiten des Bienensterbens möchte man meinen, jede Biene sei wertvoll für die Natur. Ist eine Tierrasse aber einmal durch Einkreuzung verloren gegangen, muss viel Zeit und Geld investiert werden.

Urrassen gehen durch Einkreuzung verloren

Schöffmann: „Ich möchte hier erinnern, dass man um viel Geld das Kärntner Brillenschaf wieder zurückgezüchtet hat, dass man um viel Geld die Urforelle wieder gezüchtet hat - ja wollen wir denn das in Kärnten, dass man irgendwann einmal sagt, wir müssen die Carnica wieder einführen, weil wir sie durch diese Maßnahmen, die nur dem Mammon, nur dem Mehr-Ertrag geschuldet sind, verloren haben?“

Die Freizeitimker bezweifeln, dass die Buckfast-Biene mehr Ertrag bringt, die Erwerbsimker nennen den Unterschied „unvergleichlich“. Für letztere liegt das Hauptproblem aber im Verbot der sogenannten Standbegattung. Carnica-Reinzuchtköniginnen seien mit Kosten von 40 bis 50 Euro nicht wirtschaftlich einsetzbar. Ofner: „Wenn jemand Königinnen züchtet und Wirtschaftsköniginnen verkauft - das heißt, das sind standbegattete Königinnen - und die Standbegattung von der Landesregierung per Bescheid verboten wird - dann muss man irgendeine Reaktion setzen, damit das Gesetz grundsätzlich neu überdacht wird.“

Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts offen

Die Erwerbsimker fordern „gleiches Recht“ für alle, die Grünen eine konsequente Umsetzung des Carnica-Schutzes. Die Freizeitimker verweisen auf die gut funktionierende, auch international als Vorbild gelobte kleinräumige Bienenwirtschaft in Kärnten. Was die Verhandlung gegen die Erwerbsimker anbelangt, steht ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts noch aus.