Flüchtlinge: FPÖ fordert Aufnahmestopp

Die Kärntner FPÖ hat am Montag einen Aufnahmestopp für Flüchtlinge und eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes gefordert. Bei der Pressekonferenz wurde der volle Name eines angeblichen irakischen Asylbetrügers genannt. Die FPÖ fordert auch mehr Kontrollen.

Es gebe einige Fälle von Asylbetrug in Kärnten, sagte FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz. Konkret nannte er ein Beispiel eines Asylwerbers aus dem Irak. Der Mann, dessen voller Name vor den Medien genannt wurde, hätte in Griechenland einen aufrechten Aufenthaltstitel und würde dort sogar ein Frisörgeschäft betreiben. In Kärnten beziehe er laut FPÖ Mindestsicherung, so Leyroutz: „Das ist ein beispielhafter Fall für das Scheitern von Asylpolitik.“ Man werde der Völkerwanderung nicht Herr, gezielt reisen Personen in Österreich ein um den Sozialstaat zu missbrauchen, so Leyroutz.

„Mindestsicherung und Grundversorgung ändern“

Die Hälfte des Budgets der Mindestsicherung würde Kärnten im Jahr an Ausländer ausbezahlen. FPÖ-Landesparteiobmann Christian Ragger forderte nicht nur einen sofortigen Aufnahmestopp: „Wir fordern zweitens, dass die Mindestsicherung und die Grundversorgung sofort geändert werden.“ Die Regelung der Grundversorgung lautet 60 Prozent Bund und 40 Prozent Land. Nach vier Monaten müsse die Gemeinde 50 Prozent tragen und 50 Prozent das Land, so Ragger.

Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige sollen nicht schon nach vier Monaten, sondern erst nach zwölf Monaten Anspruch auf Mindestsicherung des Landes erhalten. Überdies sollte die Mindestsicherung für Ausländer, die nie ins Solidarsystem eingezahlt haben, nicht gleich hoch sein wie für Inländer. Es solle eine, wie Ragger es sagte, „Sonderkommission“ geben, damit Sozialbetrügereien nicht mehr stattfinden könnten. Entsprechende Anträge will die FPÖ in der nächsten Landtagssitzung einbringen.

Wer ist anspruchsberechtigt

Laut Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums erhalten Asylwerber in Österreich keine Mindestsicherung. Anspruchsberechtigt seien laut Arbeiterkammer Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, deren Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden (Autos werden verkauft, Vermögen muss aufgebraucht werden), die arbeitswillig sind und deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Bedarfsorientieren Mindestsicherung liegt.

Das betrifft auch Menschen, deren Asylantrag positiv bearbeitet wurde, er wird damit zum Asylberechtigten. Dann erst hat er Anspruch auf die Sozialleistungen in Österreich. Es gibt auch noch subsidiär Schutzberechtigte, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die in ihrer Heimat aber mit Folter und Tod bedroht sind. Auch sie haben Anspruch auf Mindestsicherung.

Grüne fordern Ende der Hetze

In einer Aussendung fordert die Landessprecherin der Grünen, Marion Mitsche, dass Asylwerber gemäß internationalem Recht aufgenommen werden sollen. Es werden Ängste geschürt, weil zwei Drittel der Asylwerber Männer seien. Das sei aber der Fall, weil die Flucht gefährlich sei und es bisher bei einem positiven Asylbescheid des Familienvaters eine einfachere Nachreisemöglichkeit der Familie gegeben habe. Nun seien auch Frauen und Kinder gezwungen, die lebensgefährliche Flucht zu wagen, so Mitsche. Es soll mehr faktenbasierte als hetzerische Berichterstattung geben, so die Grüne Sprecherin.

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