Land klagt Haiders Erben

Das Land Kärnten hat beim Zivilgericht Klagenfurt eine Klage gegen drei Erben des 2008 verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider eingebracht. Es fordert 600.000 Euro Schadenersatz für den Birnbacher-Skandal. Juristen sehen die Klage als berechtigt an.

Die Kärntner Landesholding brachte für das Land Klage gegen Witwe Claudia Haider und beide Töchter, Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia, ein. Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung geht es um 600.000 Euro, je 200.000 von jedem Erben. Die Klage stützt sich auf das Urteil im Birnbacher-Prozess, das im vergangenen Jahr höchstgerichtlich bestätigt wurde.

Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte für ein sechsseitiges Gutachten im Zuge des Hypo-Verkaufs an die BayernLB sechs Millionen Euro kassiert - 5,7 Millionen Euro zu viel, wie ein Gericht später feststellte. Die Eintreibung des Schadenersatzes für die Landesholding verläuft seither eher schleppend, der Großteil ist noch offen. Daher versucht man es nun bei Haiders Erben.

Illegale Parteienfinanzierung

Der Auftrag zu dem Birnbacher-Gutachten kam vom damaligen ÖVP-Chef und Landesrat Josef Martinz, der wegen Untreue verurteilt wurde, ebenso wie Birnbacher und zwei ehemalige Landesholding-Vorstände. Im Prozess 2012 kam heraus, dass ein Teil des Geldes von Haider und Martinz von Anfang an zur illegalen Parteienfinanzierung gedacht gewesen war. Ein Teil von Birnbachers Honorar sollte sowohl an die ÖVP sowie an das BZÖ von Jörg Haider fließen. Jörg Haider war zu dieser Zeit Aufsichtskommisär der Kärntner Landesholding - eine 100-prozentige Tochter des Landes.

Ausweitung der Klage möglich

Im Birnbacher-Prozess und auch in der damaligen Urteilsbegründung wurde mehrfach die Mitschuld Haiders angeführt. Ob die Landesholding Ersatzanspruch gegenüber den Erben erheben kann, muss nun das Zivilgericht klären. Sollte das möglich sein, dann dürfte diese Klage nur der Beginn sein. Laut dem Zeitungsbericht behält sich die Landesholding in ihrem Klagsbegehren eine Ausweitung vor.

Rechtsanwalt: Erben haften für Forderungen

Juristen sehen die Klage als berechtigt an. Grundsätzlich sei es möglich, von Erben Geld zu verlangen, sagt der Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, Gernot Murko: „Für Forderungen gegenüber einem Verstorbenen haften die Erben, sofern sie eine Erbantrittserklärung abgegeben haben.“ Laut Medienberichten sollen alle drei Erben ein bedingtes Erbe angetreten haben. Damit sei die Haftung auf den Wert des Erbes beschränkt, erläutert Murko.

Erste Verhandlung im September

Der Aufsichtrats-Vorsitzende der Landesholding sagte in einer ersten Stellungnahme, dass es Aufgabe der Holding sei, von allen in Frage kommenden Personen in der Causa Birnbacher Schadenersatz einzufordern. Claudia Haider und ihre Töchter waren am Donnerstag für den ORF nicht erreichbar. Die Klage an die Erben seien aber bereits zugestellt worden, bestätigte das Landesgericht dem ORF am Donnerstag. Zu einer ersten Gerichtsverhandlung wird es nach Ablauf der gesetzlichen Fristen voraussichtlich Anfang September kommen.

Kritik an der Klage kam am Donnerstag vom Kärntner BZÖ-Abgeordneten Willi Korak. Es sei „unfassbar“ und „parteipolitisch motiviert“, dass sich die Landesholding an der Familie Haiders schadlos halten wolle, zumal sich keine Partei nachweislich am Birnbacher-Honorar bereichert habe. Die Frage sei vielmehr, in welcher Höhe die Landesholing auf das Millionenhonorar von Birnbacher zurückgegriffen habe.

Links: