HCB-Bericht: Auch schwere Behördenmängel

Montagmittag ist der Bericht der Funk-Kommission zum HCB-Skandal im Kärntner Görtschitztal präsentiert worden. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass auch bei Behörden, Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaft St. Veit schwere Mängel vorlagen.

Nach dem Auffliegen des HCB-Skandals im Görtschitztal setzte Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) eine Untersuchungskommission ein, die sich mit der Vorgangsweise der zuständigen Behörden beschäftigte. Die Kommission unter der Leitung des Verfassungsrechtlers Bernd-Christian Funk fand keinen Hinweis auf Amtsmissbrauch, wohl aber grobe Mängel in der Arbeit der Behörden und in der Vorgangsweise der Wietersdorfer Zementwerke.

Blaukalkverbrennung ohne Genehmigungsverfahren

Funk, der Umwelthygieniker Hans-Peter Hutter und der Verwaltungsrechtsspezialist Bernhard Raschauer präsentierten die Ergebnisse ihrer Arbeit am Montag der Öffentlichkeit. Die Experten kritisierten die Vorgangsweise der Landesbehörden teilweise sehr scharf. Die Betriebsanlage wurde einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, eine Teilabnahme erfolgte 2010.

Diese sei zwar in rechtlicher Hinsicht vertretbar gewesen - die Verwendung von Blaukalk als Alternativrohstoff sei jedoch nicht Gegenstand des Teilabnahmebescheids gewesen. Dieses Vorhaben wurde von den Wietersdorfer Zementwerken erst später gemeldet - und zwar im Zuge einer Anzeige an die Gewerbebehörde bei der BH St. Veit. Diese Vorgangsweise war laut Funk rechtlich nicht gedeckt, da es sich um eine „wesentliche Änderung der Betriebsanlage“ gehandelt habe. Dafür hätte es ein Genehmigungsverfahren geben müssen.

Verfehlung des damaligen Landeshauptmannes

In der Zusammenfassung des Berichts heißt es: „Die Kommission hält fest, dass die BH St. Veit zur Kenntnisnahme einer Kapazitätserhöhung der Abfallbehandlungsanlange nicht zuständig war und dass der Landeshauptmann von Kärnten (damals Gerhard Dörfler, FPÖ, Anm.) als Abfallbehörde die Hinzunahme von Blaukalk in der praktizierten Form, nämlich ohne jede quantitative oder qualitative Maßgabe, nicht im Rahmen eines Anzeigeverfahrens hätte erledigen dürfen.“

„Technische Prüfung wäre nötig gewesen“

Im Genehmigungsbescheid für Wietersdorfer - nach dem das Unternehmen Blaukalk aus der Deponie der Donau Chemie in Brückl verwerten durfte - ist zwar vorgegeben, dass der Blaukalk nur an einer bestimmten Stelle einzubringen und mit 850 bis 1.100 Grad Hitze zu verarbeiten ist. Allerdings hätte, so die Kommission, die heterogene Zusammensetzung des Kalkschlamms eine „sorgfältige technische Prüfung hinsichtlich der Verbrennungstemperatur erfordert“. Aus Sicht der Kommission war die „Zerstörungseffizienz“ für Hexachlorbenzol (HCB) unzureichend, eine umfassende Abklärung hinsichtlich der technischen Betriebsparameter und Emissionen sei dringend erforderlich.

Zwar sei den behördlich festgelegten Mess- und Berichtspflichten im Wesentlichen entsprochen worden. Mit dem Kenntnisnahmebescheid von 2010 sei jedoch eine Qualitätsänderung der Anlage erfolgt. „Es wurde eine Substanz in den Mitverbrennungsprozess der w&p (Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Anm.) aufgenommen, die in keiner Messvorschrift explizit reflektiert wird.“

„Schwere Mängel bei Information und Vorsorge“

Innerhalb der Behördenarbeit ortet die Kommission selbst unter Berücksichtigung der schwierigen und komplexen Situation Mängel bei den internen Informationsprozessen sowie bei der Vorsorge für Kommunikation und Koordination. Dass der Blaukalk erheblich mit HCB belastet war, wussten sowohl die Wietersdorfer Werke als auch die Fachabteilung der Landesregierung. Die Funk-Kommission warf auch die Frage auf, warum der Einsatz von Blaukalk aus der Deponie nicht rascher untersagt worden war und stellte die Eignung des Zementwerks zur Blaukalkverbrennung grundsätzlich infrage.

Grüne: Erkenntnisse bestätigt

Landtagsabgeordneter Michael Johann, der die Grünen im HCB-U-Ausschuss vertritt, sagte in einer Aussendung, dass der vorliegende Bericht mit den Kernaussagen übereinstimme, die die Grünen im Ausschuss getroffen haben. „Wir sehen uns bestätigt, dass der Blaukalk-Bescheid nicht im Zuge eines gewerblichen Anzeigeverfahrens, sondern im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt hätte werden müssen.“

Es hätte auch eine fundiertere fachliche Beurteilung und ein BürgerInnenbeteiligungsverfahren geben müssen, so Johann. Im Bescheid der BH St. Veit sei auch ohne genauere Prüfung eine angeblich umweltneutrale Kapazitätserhöhung um zehn Prozent zur Kenntnis genommen worden. In nur zwei Tagen sei eine Anlagenerhöhung um immerhin 70.000 Tonnen pro Jahr ohne Vorlage von genaueren Unterlagen genehmigt worden, so Johann weiter.

Team Stronach: Fehlleistungen auf allen Ebenen

Für das Kärntner Team Stronach ist der Funk-Bericht eine „Aufforderung“ an die Koalition und Verwaltung, „umfassende Änderungen“ durchzuführen. Im Zuge der Präsentation des Berichtes sei festgestellt worden, „dass man dem Betrieb offenbar freundlich helfen wollte“.

Zu klären ist laut Landesrat Gerhard Köfer, „ob das sogenannte Anzeigeverfahren angewendet wurde, um so mögliche ‚lästige Anrainer‘ oder Mitbewerber vom Verfahren fernzuhalten.“ Die Schuld nur den Unternehmen Donau Chemie und Wietersdorfer zu geben, wäre laut Köfer zu einfach: „Das HCB-Desaster ist ein Resultat eines Multiorganversagens, zu dem Bereiche der Verwaltung, Gutachter, Behörden und Politik ebenfalls ihren Anteil beigetragen haben.“

FPÖ: Prettner, nicht Dörfler verantwortlich

Vom freiheitlichen Landesparteisekretär Ewald Mödritscher hieß es in einer Aussendung, dass nicht dem damaligen Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPÖ) Verfehlungen anzulasten seien, sondern der damaligen Referentin für Umweltschutz und Abfallentsorgung, Beate Prettner (SPÖ). Der LH sei zwar Träger der mittelbaren Bundesverwaltung, aber er übertrage die Agenden bei der Referatsaufteilung an die jeweils zuständigen Regierungsmitglieder. „Die Verantwortung für die Bescheide trägt Prettner. Wenn man Versäumnisse geltend machen will, sollte man diese an ihre Adresse richten“, so Mödritscher.

Der Funk-Bericht wird am Mittwoch in der Sitzung der Kärntner Landesregierung diskutiert. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will den Bericht erst nach der Regierungssitzung kommentieren.

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