Allergene: Bisher keine Anzeigen

Seit Dezember müssen Wirte auf Speisekarten Allergen ausweisen. Kontrolliert wird die Einhaltung der EU-Verordnung von der Lebensmittelaufsicht. Sie hat bis dato keinen Wirt in Kärnten anzeigen müssen. Bei der Hälfte der 500 Kontrollen waren zwar Mängel zu beanstanden, innerhalb einer festgelegten Frist hatten Betriebe aber Zeit, diese zu beheben.

Groß war die Aufregung unter den Gastwirten, als die Allergenverordnung eingeführt wurde. Sie sieht ja vor, dass sämtliche Betriebe angeben müssen, ob und welche allergieauslösenden Lebensmittel in den Gerichten enthalten sind. Speisekarten mussten dafür umgeschrieben, Kellner geschult werden. Inzwischen scheinen sich die Wirte aber damit arrangiert zu haben.

Gute Quoten bei der Einhaltung

Die Mehrheit der Betriebe hält sich an die Verordnung, sagte Alfred Dutzler, der Leiter der Lebensmittelaufsicht. „Bis dato haben wir etwa 500 Kontrollen durchgeführt und etwa 50 Prozent waren einwandfrei. Das ist eine sehr hohe Quote. Bei der zweiten Hälfte wurden Mängel festgestellt.“ Innerhalb von maximal drei Monaten hatten die Wirte Zeit, diese Mängel zu beheben.

Weigert sich ein Betrieb, die Auflagen umzusetzen muss, so er mit Geldstrafen rechnen. Angezeigt wurde bis dato niemand. Das hat einen einfachen Grund. Dutzler. „Unternehmer haben nur drei Monate zeit gehabt, sich mit der Thematik zu beschäftigen und sich selbst und die Mitarbeiter zu informieren. Das sollte man nicht vergessen und deswegen sind wir mit den Anzeigen etwas zurückhaltender.“

Kärnten im Vergleich weit vorne

Für die Lebensmittelaufsicht erfreulich ist die Tatsache, dass von den insgesamt 6.500 Gastronomie- und Hoteleriebetrieben in Kärnten bereits die Hälfte in eigenen Kursen für die Allergenverordung schulen lassen. Dies ist ein österreichweiter Spitzenwert, sagte Dutzler.

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