Kinderlärm nicht mehr „unzumutbar“
Nachdem sich in jüngster Vergangenheit Fälle gehäuft hatten, bei denen sich Anrainer von Spielplätzen, aber auch Schulen, durch den Lärm spielender Kinder belästigt gefühlt hatten und teilweise juristisch dagegen vorgegangen waren, reagierte das Land nun in der geplanten Neufassung der Bauordnung entsprechend.
In Paragraf 23 der Bauordnung, die am Dienstag die Regierung passierte und demnächst vom Kärntner Landtag beschlossen werden soll, heißt es nun im Absatz 3a wörtlich: „Zu den unzumutbaren oder das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen zählen im Regelfall insbesondere nicht Geräuscheinwirkungen von Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen für Schulpflichtige oder ähnliche Anlagen.“