Tödlicher Skiunfall: Liftgesellschaft verurteilt

Nach einem erstinstanzlichen Urteil des Zivilgerichts Klagenfurt müssen die Bergbahnen Katschberg der Familie eines vor vier Jahren tödlich verunglückten Skifahrers Schadenersatz bezahlen. Ein Fangzaun an der Unfallstelle hätte das Unglück verhindern können, so das Gericht.

Zu dem Unfall kam es vor vier Jahren auf der Gamskogelpiste auf dem Katschberg, ein 47-jähriger zweifacher Vater verunglückte dabei tödlich. Er stürzte bei der Talabfahrt in den Wald und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Skifahrer sei zwar zu schnell unterwegs gewesen, trotzdem hätte ein Fangnetz das Unglück verhindern können, befand das Gericht und verurteilte die Katschberg-Bergbahnen wegen Verletzung ihrer Absicherungspflichten. Es gebe ein atypisches Hindernis, das abzusichern gewesen wäre, denn die Piste sei steil und animiere zum Schnellfahren, um den Gegenhang zu überwinden.

Berufung wird erwartet

Die Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angehörigen haben also noch keine Rechtssicherheit. Eine Berufung gegen das Urteil ist zu erwarten. Wird nach dem Oberlandesgericht Graz auch der Oberste Gerichtshof befasst, könnte es noch ein Jahr bis zum endgültigen Urteil dauern.

Auf der Gamskogelpiste verunglückte im letzten Jahr auch ein 21-jähriger Student tödlich, die Staatsanwaltschaft ermittelt – mehr dazu in Ermittlungen nach tödlichem Skiunfall.

Diskussion über Pistensicherheit

Die Katschberg-Bergbahnen gaben zum laufenden Verfahren keinen Kommentar ab. Wolfgang Löscher, Geschäftsführer der Kärntner Seilbahnen, sagte, die Urteilsbegründung decke sich nicht mit seiner Pistenbeschreibung, von einem atypischen Hindernis sei keine Rede. Die Pistengütesiegelkommission sei nach ihrer Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass an der Unfallstelle auf dem Katschberg kein Sicherheitsnetz nötig sei. Die Skifahrer seien dort mit zehn bis zwölf km/h unterwegs, das sei relativ langsam.

Das Urteil sorgte für heftige Reaktionen bei den Seilbahnbetreibern, aber noch nicht für eine bessere Absicherung der Pisten. Für die Seilbahnen sei das Urteil „nicht ganz nachvollziehbar“, so Löscher. Löscher kündigt aber an, die Seilbahnwirtschaft werde österreichweit mit Juristen über die künftige Absicherung von Pisten diskutieren. Ob Fangzäune nötig seien, würde auch vom Gelände und möglichen Gefahren abhängen.

Link: