U-Ausschuss-Gesetz: Beugestrafen möglich

Das Nichterscheinen als Zeuge vor einem U-Ausschuss des Kärntner Landtages wird künftig strafbar: Eine Gesetzesvorlage wurde am Donnerstag von den Koalitionsparteien präsentiert. Die Punkte für das neue U-Ausschuss-Gesetz soll vom Landtag am 5. Februar beschlossen werden.

Ob es in den Untersuchungsausschüssen um die Hypo, die Seenverkäufe oder, wie jetzt, um das Thema HCB geht: Die Klärung politischer Verantwortlichkeiten ist mit der derzeitigen Gesetzeslage mitunter recht schwierig. Geladene Zeugen können die Aussage verweigern oder sie erscheinen erst gar nicht vor dem Ausschuss. Bisher blieb das ohne Konsequenzen. Zudem ist die Einsetzung eines parlarmentarischen Untersuchungsauschusses auch nur mit einer Mehrheit im Landtag möglich.

Für die Klubobfrau der Grünen, Barbara Lesjak, sei es mit der jetzigen Regelung nicht getan. Das sei für eine Verfahrungsregelung und ein Ordnungssystem zu wenig, das gute Arbeit der Ausschüsse sichere. Wenn der Proporz abgeschafft sei, werden die U-Ausschüsse die stärkste Waffe der Opposition zur Kontrolle der parlamentarischen Arbeit, so Lesjak.

Für Antrag reicht ein Viertel der Stimmen

Mit der Reform werde das Verfahren des U-Ausschusses minderheitenfreundlicher, sagte der Klubobmann der SPÖ, Herwig Seiser: „Dieses Untersuchungsausschuss-Gesetz soll als Minderheitenrecht ausgebildet sein. Schon das Einsetzen des U-Ausschusses wird durch den Antrag von einem Viertel der Abgeordneten im Landtag ermöglicht.“

Der Antragsteller bekommt dort auch die Möglichkeit, einen Vorsitzenden zu nominieren. Der Ausschuss soll auch mit einer besseren Handhabe gegen das Fernbleiben von Zeugen ausgestattet werden, sagte Seiser. Das ungerechtfertigte Fernbleiben von Zeugen werde künftig durch die Möglichkeit von Beugestrafen erschwert. Bei der Beweisaufnahme habe der neue Untersuchungsausschuss großen Spielraum, hieß es in einer Aussendung des Landtags. Alle notwendig scheinenden Akte können angefordert und ein oder mehrere Sachverständige bestellt werden. Auch Eilprüfungen durch den Rechnungshof können vom Ausschuss beauftragt werden. Die Zeugen stehen bei ihrer Befragung unter Wahrheitspflicht - Falschaussagen sind strafbar

Mehr Recht auch für Rechtsbeistände

Generell sollen alle beigezogenen Personen mit mehr Pflichten, aber auch mit mehr Rechten ausgestattet werden, sagte der Klubobmann der ÖVP, Markus Malle. Der Rechtsbeistand in Person eines pensionierten Richters oder Staatsanwalts werde gestärkt, könne nicht nur selbstständig Fragen stellen, sondern habe auch die Aufgabe, einen Feststellungsbericht zu erstellen. Es werde diesen Bericht geben und die politische Bewertung, also zwei Teile eines Untersuchungsberichts.

In der nächsten Landtagssitzung Anfang Februar soll über den Gesetzesentwurf abgestimmt werden, das Gesetz könnte somit noch vor dem Sommer in Kraft treten. Aktuelle Verfahren, wie etwa der HCB-U-Ausschuss werden noch nach der alten Regelung durchgeführt.

Kritik am neuen Gesetz

Kritik kam vom Team Kärnten per Aussendung. Es seien Nachschärfungen nötig, die Minderheitenrechte sieen nicht im notwendigen Ausmaß verankert, sagte LR Gerhard Köfer. Beispielsweise könnte eine Koalitionsmehrheit weiterhin jederzeit einen Beweismittelantrag bzw. eine Zeugenladung verhindern. Das Team Kärnten werde sich für die nötigen Änderungen einsetzen.

Für die FPÖ ist das neue Gesetz das Papier nicht wert, auf dem es steht. Klubobmann Christian Leyroutz sagte in einer Aussendung nach der Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses, in dem die
Koalitionsparteien das Gesetz präsentierten, es sei weder auf wesentliche Reformpunkte der FPÖ eingegangen worden, noch hätte es ein Gespräch mit der Opposition gegeben. Beweisbeschlüsse seien nicht als Minderheitenrecht ausgestaltet und könnten nur mit Mehrheit beschlossen werden, die Vorsitzführung dürfe weiterhin nicht von der Opposition bestimmt werden, so Leyroutz.

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