Allergiehinweise: Wirte orten Wettbewerbsverzerrung

Ab 13. Dezember müssen Wirte auf Speisekarten Allergene ausweisen. Viele Kärntner Wirte orten eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Qualität. Vor allem, wenn viel mit frischen Produkten gekocht werde, sei die Verordnung schwer umzusetzen.

Die ab 13. Dezember gültige EU-Verordnung zur Allergen-Auszeichnungspflicht soll Allergikern das Leben erleichtern, Wirte aber klagen über den zusätzlichen Aufwand. Wirte, Würstelstände, Buschenschenken und Markt-Lokale müssen auf ihren Speisekarten angeben, ob und welche allergieauslösenden Lebensmittel in den einzelnen Gerichten enthalten sind. 14 Allergene müssen mit einem Buchstabenkürzel ausgewiesen werden, darunter Milchprodukte, Eier, Gluten, Nüsse und auch Sellerie. Etwa die Hälfte der Kärntner Wirte besuchte mittlerweile laut Wirtschaftskammer eine entsprechende Allergen-Schulung, mehr als in anderen Bundesländern.

Wirtin: „Spontan kochen ist vorbei“

Auf Allergien ihrer Gäste nahm Elisabeth Warmuth-Liegl vom Landgasthof Liegl am Längsee schon bisher Rücksicht genommen. Die Pflicht, Allergene nun auf die tagesaktuell wechselnde Karte zu schreiben, falle im Küchenalltag schwer: „Die Speisekarte ist mit Tabelle und Hinweisen zugekleistert. Und spontan noch ein Gericht zu verändern, das ist vorbei.“

Dass sie die Allergen-Informationen auch mündlich an ihre Gäste weitergeben dürfen, soll den Wirten die Umsetzung der Verordnugn leichter machen. Voraussetzung dafür ist, dass immer ein geschulter Mitarbeiter anwesend sein muss. Aber auch an dieser Ausnahmeregelung gibt es teils Kritik von den Wirten. John Cuznar, Geschäftsführer des Hirter Braukeller und des „Seppenbauers“, beschäftigt an zwei Standorten 50 Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter zu schulen, sei fast unmöglich.

"Vorteil für die Systemgastronomie“

Also führt der Hirter Braukeller nun alle Allergene auf der Speisekarte an. Zusätzlich müssen die Zutaten aller Gerichte in der Küche aufliegen. Die Verordnung sei jedenfalls ein großer Nachteil für Wirte, die mit frischen Produkten arbeiten und ein Vorteil für die „Systemgastronomie“ und schaffe dadurch eine Wettbewerbsverzerrung, meint Cuznar.

Die Allergen-Kennzeichnung gilt auch für Buschenschenken und Lokale auf Märkten. Kontrolliert wird sie von den Lebensmittelinspektoren. Säumige Wirte werden zuerst ermahnt und bekommen Auflagen. Setzten sie die Verordnung nicht um, müssen sie mit Geldstrafen rechnen. Ausgenommen von der Allergen-Verordnung sind Kuchen und Torten, die Eltern zum Beispiel in Schulen und Kindergärten mitbringen - und auch auf Feuerwehrfesten darf nach wie vor ohne Allergen-Angaben ausgekocht werden, was die Wirte empört.

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