Allergiehinweise: Ausnahme für Zeltfeste

Die Wirte protestieren gegen eine Ausnahme der Allergen-Kennzeichungspflicht auf Zeltfesten von Vereinen und Feuerwehren. Für sie wird die Wettbewerbsverzerrung dadurch noch gravierender.

Insgesamt müssen die Wirte künftig 14 Zutaten, die Allergien auslösen können, auf die Speisenkarte schreiben. Erlaubt ist auch, dass speziell ausgebildete Mitarbeiter die Gäste mündlich über die möglichen Allergie-Auslöser in den einzelnen Gerichten informieren. Diese EU-weite Vorschrift gilt allerdings ausschließlich für Unternehmen - mehr dazu in Allergiehinweise auf Speisenkarten.

Privatpersonen, die Speisen gelegentlich für einen wohltätigen Zweck herstellen, oder auch für Schulen und Kindergärten, haben keine Auflagen zu befürchten. Auch Feuerwehrfeste sind von der Regel ausgenommen, wenn Lebensmittel von Privaten hergestellt und verkauft werden, bestätigt das Gesundheitsministerium.

Rechtliche Schritte angekündigt

Das löste Empörung bei den Wirtevertretern aus, denen Vereins-Zeltfeste ohnehin ein Dorn im Auge sind. Guntram Jilka von der Wirtschaftskammer: „Die Ungleichheit ist die Wettbewerbsverzerrung. Der Gewerbebetrieb muss die EU-Verordnung auf Punkt und Beistrich ausführen. Und ein Zeltfest soll ungeschoren davonkommen.“ Ihren Ärger wollen die Wirte-Vertreter nicht hinunterschlucken, sie kündigen rechtliche Schritte an und wollen Hilfe beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb suchen. Kärntens Wirte hingegen seien auf die Allergen-Auszeichnungspflicht weitgehend gut vorbereitet, sagt Jilka.