Handymast Spittal: Keine Einigung in Sicht

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bau eines Handymastes in Spittal/Drau müssen sich Landesrat Gerhard Köfer und der gesamte Spittaler Gemeinderat wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Am Montag lief die Frist für eine außergerichtliche Einigung ab, nur fünf Mandatare gingen auf das Diversionsangebot ein.

Für den Großteil jener Gemeinderäte, die im Jahr 2007 wegen gesundheitlicher Bedenken den Bau eines Handymasts im Wohngebiet abgelehnt hatten, ist die Anklage wegen Amtsmissbrauchs damit noch nicht vom Tisch. Fünf der 23 Gemeinderäte willigten ein, Geldbuße zu zahlen, um die Diversion abzuschließen. Die übrigen 18 suchten um Fristerstreckung an, einige auch um eine Neubemessung - also eine Reduzierung des Diversionsbetrages.

Vielen Gemeinderäten ist Betrag zu hoch

Zwischen 1.500 und 20.000 Euro - je nach Einkommen - betragen die Summen, die das Gericht den Mandataren als Diversion auferlegt hat. Laut Franz Eder, dem Sprecher der betroffenen Gemeinderäte, sei der zu leistende Betrag vielen Gemeinderäte zu hoch. „Gewisse Mandatare sind in Pension gegangen, es hat sich die finanzielle Situation extrem geändert und es ist natürlich für viele die Höhe der Diversion so belastend, dass sie den Betrag nicht aufbringen können. Hier ist es angemessen, um eine Verringerung des Diversionsangebotes nachzufragen.“

Köfer suchte um Fristerstreckung an

Auch der ehemalige SPÖ-Bürgermeister von Spittal und derzeitige Landesrat des Team Stronach, Gerhard Köfer, hat nach Beratung mit seinem Anwalt um eine Fristerstreckung angesucht. Sollte die Diversion scheitern, kommt es zum Prozess. Dann müssen sich Köfer und die Gemeinderäte vor Gericht verantworten. Allerdings rechnet man sich auch für diesen Fall gute Chancen aus, den Prozess zu gewinnen, so Eder. „Vor Gericht und auf Hoher See sind wir natürlich alle in Gottes Hand, das ist klar. Wir schätzen die Gerichtsbarkeit aber schon so ein, dass sie hier fair ihr Urteil fällen wird. Wir haben, denke ich, sehr gute Argumente in unserer Beschuldigten-Verantwortung angeführt und glauben, dass wir gute Chancen haben werden, um diese Sache zu erläutern und frei kommen werden.“

Nun muss das Gericht über die Ansuchen zur Fristerstreckung bzw. Neubemessung der Diversion entscheiden.

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