Tilly-Villa: Keine Einzelgenehmigung

Die umstrittene Villa des Holzindustriellen Hans Tilly auf der Halbinsel im Naturschutzgebiet Walterskirchen bei Krumpendorf ist rechtswidrig. Der Gemeinderat sprach sich am Mittwoch gegen eine nachträgliche Einzelgenehmigung aus.

Der Krumpendorfer Bürgermeister Peter Nemec (SPÖ) sagte am Donnerstag gegenüber dem ORF, der Gemeinderat habe die Entscheidung mit großer Mehrheit getroffen. Mit 18:1 wurde Tillys Antrag auf Ausnahmegenehmigung, die den Bau legalisiert hätte, abgewiesen. Nun werde ein Bescheid erstellt, dann könne Tilly gegen den Bescheid Einspruch erheben. „Tatsache ist, dass der Herr Tilly einen rechtskräftigen Baubescheid hat. Dieser Bescheid beinhaltet die Mauern, die abgerissen wurden (Teile des alten dort stehenden Gebäudes, Anm.). Der Bau ist so gebaut, wie der Bescheid gelautet hat.“

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Den alten Zustand könne Tilly laut Nemec nicht mehr herstellen, da er die alten Mauern ja abgerissen habe. Das Ausmaß eines Rückbaus, Abrisses oder Teilabrisses sei nun nicht mehr Sache der Gemeinde, so Nemec. Der Ball liegt nun bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt.

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Jahrelanger Rechtsstreit

Die Millionenvilla als Alterssitz auf der Wörthersee-Halbinsel Walterskirchen entstand an der Stelle eines alten Hofes. Laut Baubescheid hätte der Holzindustrielle Hans Tilly die alten Mauern in den Neubau integrieren müssen, er ließ sie aber abreißen - aus Sicherheitsgründen, wie es hieß. Damit gilt die Villa als Schwarzbau. Dem widerspricht Tillys Anwalt: Die Gemeinde hätte de facto schon 2008 auf Basis der Einreichpläne einen Neubau bewilligt. Und eine Anzeige der Gemeinde Krumpendorf, dass Tilly einen Schwarzbau errichtet habe, sei vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen worden. Um die Causa zu legalisieren, habe er nun um die Einzelgenehmigung für die Villa angesucht, die der Gemeinderat gestern Abend abgelehnt hat, sagte der Anwalt. Da dieses Verfahren jetzt abgeschlossen ist, ist nun wieder die Bezirkshauptmannschaft (BH) am Zug, bestätigte Bezirkshauptmann Johannes Leitner.

Die BH muss jetzt über den Antrag der Gemeinde auf Wiederherstellung des alten Zustandes - von Rückbau bis Abriss - entscheiden. Wie das Verfahren ausgeht ist offen. Auch unter den Juristen gibt es unterschiedliche Meinungen. Albert Kreiner von der Landesregierung sieht auch einen Fehler der Gemeinde Krumpendorf. Diese habe nämlich die Villa in einer Größe bewilligt, die weit über das Ausmaß der alten Hofstelle hinausgehe, sagte Kreiner.

Grüne: Erfreut über Entscheidung

Die Grüne Gemeinderätin Irmgard Neuner sprach sich in der Gemeinderatssitzung gegen den Antrag des Holz-Industriellen Tilly auf Ausnahmegenehmigung und damit gegen eine nachträgliche Legalisierung für seinen Hausbau auf der Halbinsel Walterskirchen aus. Die Grünen Krumpendorf begrüßen die fast einhellig im Gemeinderat getroffene Entscheidung, die zeige, dass Gesetze für alle gelten und eingehalten werden müssen, so eine Aussendung.