Nazi-Parolen: 16 Monate Haft für 21-Jährigen

Ein 21-jähriger Kärntner ist am Mittwoch wegen des Verdachtes der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor Gericht gestanden. Er soll Türken und Bosnier mit eindeutigen Parolen beschimpft haben. Das Urteil: 16 Monate Haft, davon vier unbedingt.

Die Geschworenen entschieden einstimmig 8:0, dass der Angeklagte schuldig sei. Das Strafmaß wurde gemeinsam mit Richterin Michaela Sanin festgesetzt, die Strafe ist nicht rechtskräftig so Gerichtssprecher Wilhelm Waldner.

Im Oktober 2012 soll der Angeklagte in Treibach einen Barkeeper türkischer Herkunft angebrüllt haben, weil dieser dem Betrunkenen keinen Alkohol mehr geben wollte. „Heil Hitler“, „Sieg Heil“ und „Ihr Türken gehört vergast“, habe der 21-Jährige unter anderem gebrüllt, sagte die Staatsanwältin. Eine Woche später kam es in Klagenfurt zu einem ähnlichen Vorfall. Mit Freunden geriet der Angeklagte bei einer Tankstelle mit mehreren Jugendlichen aus Bosnien-Herzegowina aneinander. Wieder schrie er eindeutige Sprüche. Als Polizisten eingriffen, zeigte der 21-Jährige den Hitlergruß. Davon gibt es sogar ein Video aus der Überwachungskamera der Tankstelle.

Belastendes Gutachten

Er sei betrunken gewesen und könne sich an nichts erinnern, sagte der Angeklagte damals bei den Einvernahmen. Bei der Verhandlung am Mittwoch war er voll geständig. Er betonte aber, kein „Rechter“ zu sein und Hitlers Taten nicht gut zu finden. Er habe mit den Sprüchen nur provozieren wollen, schuld sei der Alkohol. Der psychiatrische Gutachter sprach von einer mittelgradigen Alkoholisierung. Demnach habe der 21-Jährige wissen müssen, was er da tut. Der Gutachter beschrieb den Angeklagten als eher schüchtern, im Rausch werde er aber streitsüchtig. Das würden auch sechs Vorstrafen, unter anderem wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung, belegen.

Keine Antwort auf Richterfrage

Auf dem Computer des 21-Jährigen wurden zudem nationalsozialistische Symbole gefunden. Die habe er von einer Freundin, verteidigte sich der Mann. Die Staatsanwältin notierte sofort den Namen der Freundin. Der Verteidiger meinte, sein Mandant sei seit 2012 nicht mehr negativ aufgefallen. Richterin Sanin fragte den 21-Jährigen immer wieder, was er von seinen nationalsozialistischen Parolen halte. Eine echte Antwort blieb er schuldig.

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