Borkenkäfergefahr: Schadholz beseitigen

Nach den Schäden durch Schneebruch in Kärnten droht den Forsteigentümern nun noch größerer Schaden durch den Befall des Holzes durch Borkenkäfer. Verordnungen, die die Beseitigung von Schadholz vorschreiben, wurden bereits für die Bezirke Spittal und Villach-Land erlassen.

Am Freitag erließ - nach der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau - auch die BH Villach-Land eine Borkenkäfer-Verordnung. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Eigentümer oder Inhaber von Waldflächen oder Holz ihre Wälder und Hölzer regelmäßig auf das Auftreten von Fichtenborkenkäfern zu kontrollieren haben.

Holz ist innerhalb von 14 Tagen zu entrinden

Durch die Kontrolle sei eine erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung einer Massenvermehrung durchführbar. Schäden durch Schnee- oder Windbruch begünstigen die Entwicklung des Fichtenborkenkäfers. Daher seien solche Schäden unverzüglich der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zu melden.

Borkenkäfer

ORF

Geschlägertes Holz ist, sofern es nicht binnen drei Tagen nach Fällung mit einem Farbzusatz erkennbar begiftet wurde, binnen 14 Tagen zu entrinden oder aus dem Wald abzuführen, heißt es in der Verordnung. Die Aufarbeitung oder Behandlung der Hölzer und der unmittelbar angrenzenden Bäume, ist unverzüglich durchzuführen und abzuschließen. Wer sich nicht an die Verordnung hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 oder Arrest bis zu vier Wochen rechnen.

Aufarbeiten billiger als Folgen von Massenvermehrung

Der Schneebruch müsse dringend aufgearbeitet werden, sagte Landesforstdirektor Gerolf Baumgartner. Bei der Verordnung handle es sich um eine Art Bewusstseinsbildung bei den Forsteigentümern. Auch wenn die Verordnung samt Strafandrohung für manche lästig erscheinen mag, so Forstinger, kommt es viel billiger, das Schadholz rasch aus dem Wald zu beseitigen. Würde geschlägertes Holz liegen bleiben oder angesteckte Bäume nicht geschlägert werden, könnte es zu einer Massenvermehrung des Borkenkäfers und damit zu noch viel höhere Folgeschäden kommen.

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