Verhaftung nach unsittlicher Berührung

Jener 44-jährige Kärntner, der im letzten November in Klagenfurt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen wurde, ist nun in Italien auf Antrag der Türkei wegen desselben Deliktes verhaftet worden. Vor neun Jahren soll der Mann in der Türkei eine Touristin unsittlich berührt haben.

Am Samstag wurde der Kärntner bei einen Besuch in Triest aufgrund eines Haftbefehls der Türkei verhaftet. Dem Kärntner wird sexueller Missbrauch einer 60-jährigen deutschen Touristin im Jahr 2005 vorgeworfen. Am Landesgericht Klagenfurt wurde er im November 2013 im Zweifel freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft kündigte aber Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig – mehr dazu in Freispruch für unsittliche Berührung.

Der Kärntner war 2005 mit fünf Freunden auf einem Segeltörn in der Türkei gewesen. Nach einem Landgang, bei dem einiges an Alkohol konsumiert wurde, verwechselte er das Segelboot und verirrte sich in die Schlafkoje eines älteren deutschen Ehepaars. Der Kärntner begann die schlafende Frau zu küssen und zu liebkosen. Die Deutsche stellte sich nach eigenen Angaben zuerst tot, begann dann aber doch zu schreien. Daraufhin flüchtete der Kärntner von dem Boot - ließ jedoch seine Unterhose und sein Handy zurück. So wurde er ausfindig gemacht.

Verurteilung in Abwesenheit

Die Türkei verurteilte den Kärntner in Abwesenheit zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, sagt sein Anwalt Hans Gradischnig. Der Anwalt will nun erreichen, dass die zuständige Staatsanwältin die Nichtigkeitsbeschwerde nicht ausführt. Dann würde das Urteil rechtskräftig und eine Auslieferung seines Mandanten in die Türkei abgewendet, so die Kalkulation des Anwalts. Dem widerspricht Markus Kitz, der Sprecher der Klagenfurter Anklagebehörde: „Die Rechtskraft des österreichischen Urteils ist für den internationalen Haftbefehl irrelevant.“

Ein Sprecher des Außenministeriums bestätigte die Verhaftung: „Wir prüfen derzeit die rechtlichen Grundlagen für den Haftbefehl und die Inhaftierung durch die italienischen Behörden.“ Mit der Familie und dem Anwalt des Betroffenen sei man in Kontakt.