Frist für Kärntner Tageszeitung läuft ab

Bis Montagmitternacht läuft die Frist der Gebietskrankenkasse für die Kärntner Tageszeitung (KTZ). Werden bis dahin nicht 161.000 Euro an Sozialversicherungs-Beiträgen bezahlt, wird wohl das Konkursverfahren eröffnet.

Der Eigentümer der Kärntner Tageszeitung, Dietmar Wassermann, tauchte kurz vor dem Antritt seiner Untersuchungshaft in Deutschland Anfang Februar unter. Die deutsche Justiz ermittelt gegen Wassermann wegen Mehrwertsteuerbetrugs in großem Stil. Die österreichische Justiz hatte einem Auslieferungsantrag im Jänner stattgegeben - mehr dazu in „KTZ“-Eigentümer laut Gericht verschwunden (kaernten.ORF.at; 4.2.2014).

Der Oberkärntner Unternehmer bezahlte bis heute auch nicht die Schulden bei der Kärntner Gebietskrankenkasse. Noch insgesamt 161.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen für KTZ-Mitarbeiter sind offen. Allgemein wird angenommen, dass die Frist zu Mitternacht ohne Zahlung verstreichen wird.

Richter entscheidet über Konkursverfahren

Dienstagvormittag wird der zuständige Richter Herwig Handl am Landesgericht Klagenfurt entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren gegen die Kärntner Tageszeitung eröffnet wird, sagte der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Wilhelm Waldner. Dann würde vom Gericht ein Masseverwalter eingesetzt, der über die Zukunft der Zeitung entscheidet.

Das Zittern für die Mitarbeiter der Kärntner Tageszeitung geht weiter. Die Betriebsrätin der KTZ, Bettina Germann, sagte Montagvormittag, die Mitarbeiter hätten überhaupt keine Informationen, wie es mit der Zeitung weitergehen könnte. Die Homepage der Kärntner Tageszeitung ist derzeit nicht aktiv. „Wir aktualisieren unseren Webauftritt, schauen Sie bitte in ein paar Tagen wieder vorbei“, ist dort nur zu lesen.

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