Hypo-Prozess: Kulterer bestätigt Geständnis

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag der Untreue-Prozess gegen vier Ex-Hypo-Manager fortgesetzt worden. Ex-Vorstand Wolfgang Kulterer wiederholte sein schriftliches Geständnis vor Gericht auch mündlich. Die Urteile werden in einer Woche erwartet.

Wegen eines Vorzugsaktien-Geschäftes ebenfalls angeklagt sind die früheren Bankvorstände Josef Kircher, Tilo Berlin und Siegfried Grigg. Kulterer erklärte sich noch zu Prozessbeginn für unschuldig, mittlerweile übermittelte er dem Gericht ein handschriftliches, siebenseitiges Geständnis – mehr dazu in Hypo: Kulterer legte Geständnis ab. Er habe damals seine Befugnisse missbraucht und den falschen Leuten vertraut, heißt es darin. Aber nicht, um der Bank bewusst zu schaden, sondern um das Ruder nach den Swap-Verlusten in Millionenhöhe wieder herumzureißen. Vor Gericht wiederholte Kulterer am Donnerstag sein Geständnis mit Tränen in den Augen: „Ja, ich habe meine Befugnisse missbraucht“, sagte er.

Durch sein Geständnis fühle er sich erleichtert, sagte Kulterer. Dazu bewogen hätten ihn die Zeugenaussagen früherer Bankmitarbeiter, antwortete Kulterer auf die Frage des Vorsitzenden Christian Liebhauser-Karl. Kulterer wird auch durch das Geständnis von Ex-Leasingvorstand Josef Kircher belastet. Die beiden Mitangeklagten Tilo Berlin und Siegfried Grigg beteuerten bisher ihre Unschuld.

Rückkaufoption geheim gehalten

Aufgelegt wurden die Vorzugsaktion von der eigenkapitalschwachen Bank 2006, mit der Garantie, diese zurückzukaufen. Risikolos für die meist prominenten Käufer und zum Schaden der Bank, sagt der Staatsanwalt. Kulterer gab in seinem Geständnis zu, diese Nebenvereinbarung geheim gehalten zu haben. Ihm sei das Risiko bewusst gewesen, aber die Hypo hätte in ihrer damaligen Situation keine Eigenmittel zu vernünftigen Konditionen besorgen können. Gewusst von den Nebenabsprachen habe in erster Linie er selbst und Kircher. Kulterer schloss aus, dass er mit den Mitangeklagten Grigg und Berlin über die Put-Optionen geredet habe.

Kulterer: Kein Schaden entstanden

Kulterer blieb bei seiner Befragung durch Richter Christian Liebhauser-Karl jedoch dabei, dass die Nebenabsprachen für die Bank nicht eigenmittelschädlich gewesen seien, auch wenn es ein Fehler gewesen sei, dies nicht von Experten prüfen zu lassen. Er habe zwar Zweifel gehabt, aber es sei der Versuch gewesen, „für die Bank die Kurve zu nehmen.“ Er vertrete aber weiterhin den Standpunkt, dass der Bank daraus kein Schaden entstanden, sondern sogar Gewinne gemacht worden seien.

Kulterer Zeuge in U-Ausschuss?

Für die Jahre nach 2006 und das Hypo-Debakel will Kulterer allerdings nicht verantwortlich gemacht werden, betonte er am Donnerstag. Er habe beim Verkauf der Bank an die BayernLB „ein großes Glücksgefühl“ gehabt, weil er die Hypo in einem sicheren Hafen gewähnt habe. Was danach passiert sei, sei ihm unverständlich. Die Notverstaatlichung der Bank bezeichnete Kulterer als „völlig unnotwendig“.

Er hoffe, dass ein Untersuchungsausschuss im Parlament aufklären wird, was in der Zeit nach dem Verkauf der Hypo an die BayernLB passiert sei. Auf Nachfrage des Richters, ob er für eine Aufklärung als „besonders informierter Zeuge“ zur Verfügung stehe, antwortete Kulterer, er habe der Staatsanwaltschaft bereits seine diesbezügliche Bereitschaft signalisiert. Diese Bereitschaft könnte vom Gericht strafmildernd bewertet werden.

Kircher belastet Grigg

Staatsanwalt Robert Riffel legte den Mitschnitt eines Telefonats zwischen Kircher und Grigg vom 26. Juli 2010 vor. Darin erklärte Grigg, er habe im Frühjahr 2007 das erste Mal von den Rücknahmeverpflichtungen gehört. In seiner Aussage vor dem Schöffensenat hatte er aber gesagt, nicht vor dem Juli 2010 davon gewusst zu haben. Grigg erklärte, in dem Gespräch habe er die erste Aktientranche aus dem Jahr 2004 gemeint.

Dem widersprach Kircher. Es sei nur um die Vorzugsaktientranche Zwei und die Eigenmittelschädlichkeit der Put-Optionen gegangen. Er könne ausschließen, dass sie in diesem Gespräch über die erste Tranche geredet hätten. Darüber hinaus seien die Rückkaufgarantien bei einer Vertragsunterzeichnung von Aktien am 31. Oktober 2006 „sicher Thema gewesen.“

Eigenes Verfahren für Berlin

Tilo Berlin war am Donnerstag krankheitsbedingt nicht vor Gericht erschienen. Um den laufenden Prozess nicht zu verzögern, bekommt er nun ein eigenes Verfahren. Die Urteile werden am nächsten Donnerstag erwartet. Zuvor werden noch mehrere Gutachten erörtert. Der Schöffensenat und Vorsitzender Liebhauser-Karl ließen auch Privatgutachen der Verteidigung zu.

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