Hypo-Prozesstag kostet zwei Mio. Euro
Inklusive der Rechtsanwälte der Beklagten und zwei gerichtlicher Sachverständiger werden 30 Beteiligte im Verhandlungssaal erwartet. Wegen der Höhe der eingeklagten Summe gehen die Prozesskosten für die Beteiligten ins schier Unermessliche. Alleine die Gerichtsgebühr beläuft sich laut Angaben des Landesgerichtes auf rund 905.000 Euro. Für die klagende Partei wird sich ein Gerichtstag - auch hier richten sich die Kosten nach der Höhe der eingeklagten Summe - je nach Dauer mit 194.000 bis 250.000 Euro zu Buche schlagen.
Kosten übersteigen Klagsforderung
Die 13 beklagten Parteien werden alle zusammen pro Verhandlungstag voraussichtlich zwischen 1,6 und 2,1 Mio. Euro lockermachen müssen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass mit dem Beginn des 24. Verhandlungstages die Verfahrenskosten die Höhe der Klagsforderung von 50 Mio. Euro übersteigen werden.
Geleitet wird der Zivilprozess von Richter Thomas Liensberger. Er hat bereits Erfahrung mit großen Wirtschaftsverfahren: Im AvW-Strafverfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach bereitete er - damals noch als Staatsanwalt - die Anklage vor. Bisher hat Liensberger in dem „Monsterprozess“ 32 Verhandlungstage anberaumt. Mit einem Urteil wird frühestens im Oktober gerechnet.
Ehemalige Aufsichtsräte und Vorstände vor Gericht
Konkret geht es bei dem Verfahren um eine sogenannte „Sonderdividende“. Unter diesem Titel flossen beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteile an die BayernLB 50 Mio. Euro zusätzlich zum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre - die Landesholding, die Hypo Burgenland, die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung und die Berlin-Gruppe. Neben den vier Aktionären sind auch die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die ehemaligen Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Wolfgang Peter, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer beklagt.
Für den Prozess wurde eigens die ehemalige Versteigerungshalle im Landesgericht adaptiert. Einen Verhandlungsraum für 14 Parteien, zwei Gutachter und einen Richtersenat zu schaffen sei nicht einfach, hieß es vom Landesgericht.