Zahlungsfrist für Kärntner Tageszeitung

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch der Insolvenzantrag der Krankenkasse gegen die Kärntner Tageszeitung (KTZ) behandelt worden. Eigentümer Dietmar Wassermann sagte, er habe eine Zahlungsfrist bis 24. Februar, um ausstehende Beiträge zu begleichen.

Offizielle Zahlen über die Verbindlichkeiten der KTZ gegenüber der Gebietskrankenkasse gibt es nicht. Dem Vernehmen nach geht es aber um bis zu 200.000 Euro an Rückständen. Bei der nicht öffentlichen Tagsatzung am Landesgericht wurde der Zeitung ein Zahlungsaufschub gewährt, sagte KTZ-Eigentümer Dietmar Wassermann gegenüber dem ORF. Eine offizielle Bestätigung gibt es noch nicht.

Zweiter Insolvenzantrag binnen sechs Monaten

Wassermann sagte, bis 24. Februar müsse eine Entscheidung fallen, wie er weitermache. Auf die Frage, ob er weitermachen wolle, sagte er, grundsätzlich wolle er die Arbeitsplätze erhalten, er brauche aber ein Management, das in der Lage sei, die KTZ zu führen. Bei der KTZ warten zahlreiche Mitarbeiter nach wie vor auf ihr Weihnachtsgeld. Der Insolvenzantrag der Gebietskrankenkasse war der zweite binnen eines halben Jahres. Die GKK war beim Gerichtstermin nicht vertreten. Wassermann sagte gegenüber dem ORF, wenn er wollte, wäre er in der Lage schon heute alles zu bezahlen. Das hänge allein von seinem Willen ab. Eine Antwort auf die Frage, wie es mit der KTZ weitergehe, werde es in vier Wochen geben.

U-Haft in Deutschland

Am kommenden Freitag muss sich Wassermann außerdem an der deutschen Grenze zum Antritt seiner U-Haft melden. Die deutsche Justiz beantragte erfolgreich die Auslieferung des Unternehmers. Wassermann wird vorgeworfen, er habe den deutschen Fiskus um mindestens 3,8 Millionen Euro Mehrwertsteuer betrogen. Gemeinsam mit elf weiteren Beschuldigten über ein Konstrukt von Schein- und Briefkastenfirmen. Vorwürfe, die Wassermann nach wie vor bestreitet. Er sagte, er werde zu Unrecht ausgeliefert.

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