Verfassungsabteilung prüft Glücksspiel

Die Kärntner Landesregierung ist am Dienstag zu ihrer ersten Arbeitssitzung im Jahr 2014 zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand neben anderen Themen auch das Kleine Glücksspiel. Es wurde beschlossen, die Verfassungsabteilung mit einer rechtlichen Prüfung zu beauftragen.

Nach dem Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Lizenzvergabe aufhob, die von der damaligen FPK noch kurz vor der Landtagswahl durchgedrückt worden war, wurde am Dienstag darüber beraten, wie man weiter vorgehen werde mehr dazu in Kleines Glücksspiel: Verbot kaum möglich. Landesrat Christian Ragger (FPÖ) als zuständiger Referent legte in der Regierungssitzung einen Bericht vor.

Alle Optionen überprüfen

Bei der Prüfung würden sämtliche Optionen und Auswirkungen untersucht, vom Ausstieg aus dem Kleinen Glücksspiel und möglichen finanziellen Haftungen bis hin zu einer zeitlichen Beschränkung der Lizenzen für das Aufstellen von Spielautomaten, so Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Geprüft solle auch werden, welche Konsequenzen eine nicht rechtzeitige Vergabe der Lizenzen haben könnte. Zu befürchten sei jedenfalls ein rechtsfreier Raum bzw. dass die Kontrolle der Automaten nicht mehr seitens des Landes sondern nur noch durch den Bund erfolgen könnte.