Rauchmelder: Wer haftet bei Fehlalarm?

Seit einem halben Jahr müssen in allen Wohnungen und Häusern Rauchmelder installiert sein. In einigen Fällen erwiesen sie sich bereits als Lebensretter. Für Schäden bei Fehlalarmen, etwa wenn eine Tür eingeschlagen wurde, haftet meist die Gemeinde.

Es gibt zwar keine offizielle Statistik, aber in mehreren Fällen haben die Rauchmelder bereits Leben gerettet. Zuletzt das einer 92 Jahre alten Pensionistin in Annabichl. Nachbarn hörten das Piepsen des Rauchmelders und retteten sie – mehr dazu in Nachbarn retteten 92-Jährige aus Feuer.

Wenige der rund zwei Million Rauchmelder in Kärnten schlagen wegen eines technischen Defektes falsch an. Draußen vor der Tür ist dann nicht immer klar, was drinnen los ist. Vorwiegend entscheidet die Feuerwehr, ob die Tür geöffnet werden muss. Ist die Polizei zuerst vor Ort, treffe sie diese Entscheidung, denn sie sei zur Ersten Hilfe verpflichtet, sagt Polizeisprecher Rainer Dionisio.

Gemeinde oder Polizei haftet

Wer haftet nun, wenn doch einmal eine Tür oder ein Fenster zerstört wurde. Die Polizei sei in diesem Fall durch ein Entschädigungsgesetz abgesichert, sagt Bernd Riepan, Rechtsberater des Feuerwehrverbandes. Schadensersatzansprüche an die Feuerwehr müsste für gewöhnlich die Gemeinde zahlen, sofern nicht eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Bei einem sind sich Feuerwehr und Polizei einig: Die Fehlalarme bei den Heimrauchmeldern würden sich in Grenzen halten, der Nutzen der Melder überwiege deutlich.

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