UVS: Bescheide zum Kleinen Glückspiel aufgehoben

Vier Tage vor der Landtagswahl hat der damalige FPK-Landesrat Kurt Scheuch die auf 15 Jahre geltenden Lizenzen an die Novomatic-Tochter Admiral und Amatic vergeben. Ein Mitbewerber rief den Unabhängigen Verwaltungssenat an, der nun die Bescheide aufhob.

Die Neuregelung und Reduzierung des Kleinen Glücksspiels in Kärnten ist nun nach der Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates ungewiss. Der UVS hob diese Woche die entsprechenden Bescheide auf, die die Landesregierung im Februar erlassen hatte.

Ragger will Regierung informieren

Der jetzt zuständige Referent Landesrat Christian Ragger (FPÖ) kündigte am Freitag an, dass er dem Regierungskollegium bei dessen erster Sitzung 2014 alle möglichen Konsequenzen der UVS-Entscheidung vorlegen werde. Denkbar wäre u.a. eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof. Ragger erklärte die Lizenzvergabe noch im November als „wasserdicht“.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will den Ausstieg des Landes aus dem kleinen Glückspiel prüfen lassen. Einen kompletten Ausstieg hält Ragger aus rechtlichen Gründen für nicht möglich.

Die Firma Merkur, eine Tochterfirma des größten deutschen Glücksspielunternehmens Gauselmann, hatte sich an den UVS gewendet. Sie hatte keine Genehmigung zum Aufstellen von Glücksspielautomaten erhalten, sondern nur die beiden Firmen Novomatic und Amatic. Der Grund dafür sei ein unzureichender Nachweis von Haftungs- und Garantiekapital gewesen, der UVS habe diesen jetzt aber als nicht stichhaltig eingeschätzt.

Verwaltungsgerichtshof wird angerufen

Mit 1.1.2015 ändert sich die Gesetzeslage für das Kleine Glücksspiel, so das Land Kärnten am Freitag in einer Aussendung. Kärnten regulierte den Markt für Automatenglücksspiel und führte einen strengen Spielerschutz ein Ab 2015: Spielersperren für Automatencasinos (kaernten.ORF.at; 15.11.2013). Es werden nur noch 465 Glücksspielautomaten zugelassen, über 300 weniger als derzeit. Laut Ragger sei nun in der Berufungsfrist rechtlich zu prüfen, ob und wie die Entscheidung des UVS diese notwendige und sinnvolle Regulierung beeinflusse und wie das Land richtig reagieren solle. Die Causa dürfte in jedem Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof landen, weil Novomatic und Amatic bereits den Gang zum Höchstgericht ankündigten.