Nazi-Parolen gerufen: 16 Monate bedingt

Wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung hat sich am Dienstag ein 26-jähriger Kärntner vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Vor einem Lokal bei Wolfsberg soll er Nazi-Parolen gerufen haben. Die Zusatzfreiheitsstrafe beträgt 16 Monate bedingt.

„Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ soll der 26-Jährige im September des Vorjahres schwer betrunken vor einer Diskothek in Priel bei Wolfsberg gerufen haben. Gleich zu Beginn der Verhandlung gab der wegen Suchtmittelmissbrauchs und Körperverletzung vorbestrafte Mann am Dienstag zu, eine „rechte Einstellung“ zu haben. Er möge keine Ausländer und keine Sozialschmarotzer, sagte der Frühpensionist. Dass er die Nazi-Parolen gerufen habe, bestritt er allerdings. Er habe nur „Heil, Heil“ in die Menge gerufen - wie er es immer tue, wenn er jemanden begrüße oder verabschiede.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden Ermittler des Landesamtes für Verfassungsschutz ein Bild von Adolf Hitler, eine Reichskriegsflagge und ein Foto der NS-Motorstaffel. Auf der Internetplattform Facebook hatte der Mann gepostet, die „arische Bruderschaft“ werde auferstehen „und dann sind wir frei“. Auch ein SS-Totenkopf war auf der Facebook-Seite des Angeklagten zu finden. Und unter „interessiert mich“ stand: „vergasen.“

Urteil: 16 Monate bedingte Haft

An Hitler fasziniere ihn, wie ein einzelner Mensch so viel bewegen könne, sagte der 26-Jährige vor Gericht. Was Hitler getan habe, würde er aber nicht gutheißen. Er fühle sich aber in Österreich nicht frei, weil so viele Ausländer da seien, so der Angeklagte. Ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz beurteilte den Angeklagten als Einzelgänger. Er gehöre keiner rechtsradikalen Gruppierung an, das hätten Recherchen ergeben. Als Zeugen vor Gericht waren auch einer der beiden Türsteher und die Ex-Freundin des 26-Jährigen geladen. Beide sagten aus, sie hätten „Heil“-Rufe vor der Frühbar gehört, ob sie vom Angeklagten kamen, daran könnten sie sich nicht mehr erinnern.

Das Urteil berücksichtigte eine ältere Strafe, die von einem Bezirksgericht wegen eines Suchtmitteldeliktes verhängt worden war. Daher war eine Zusatzfreiheitsstrafe zu verhängen, sagte die Pressesprecherin des Landesgerichts, Ute Lambauer. Die 16 Monate wurden bedingt ausgesprochen.

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