Sonder-Versicherung für Feuerwehrleute

Die meisten Rettungsorganisationen schließen für ihre Mitglieder zusätzliche Unfallversicherungen ab. Bei der Feuerwehr gibt es ein historisches Kuriosum: Den Hilfsschatz, verwaltet vom Feuerwehrverband. 65 Mal wurde er 2012 für verletzte Mitglieder benötigt.

Bei einem Einsatz im Gailtal wurde diese Woche ein Feuerwehrmann schwer verletzt. Er war einem Mann zu Hilfe geeilt, der unter einem Baum eingeklemmt war - mehr dazu in Zwei Helfer bei Einsatz schwer verletzt.

Sonderfall Feuerwehren

Die freiwillige Feuerwehr hat eine besondere Versicherung für ihre Mitglieder. Die Gemeinden können, müssen aber die Feuerwehrleute nicht zusätzlich versichern. Zusätzlich gibt es den Hilfsschatz, der im 19. Jahrhundert eingerichtet wurde. Zu einer Zeit, in der es noch kein brauchbares Unfall-Versicherungssystem gab. Als rasche Hilfe in Härtefällen überlebte er bis heute. Die Feuerwehrleute zahlen ein paar Euro pro Jahr ein, der Landesfeuerwehrverband verwaltet den Hilfsschatz. Nach Unfällen gibt es für Verletzte zum Beispiel Tagegeld, maximal 30 Euro, ein halbes Jahr lang. 65 Mal wurde der Hilfsschatz im vergangenen Jahr benötigt, weil sich Feuerwehrleute im Dienst verletzten. Drei der freiwilligen Helfer sind seither invalid.

Gesetz: Einsatzunfall ist Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem Einsatz wird von der Gebietskrankenkasse und der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wie ein Arbeitsunfall behandelt, dies wird vom Gesetz so vorgesehen. Es wird zunächst die Behandlung bezahlt, bei Invalidität eine Rente und die Rehabilitation. Das Rote Kreuz hat seine 3.400 hauptberuflichen und ehrenamtlichen Helfer zusätzlich unfallversichert. Bei Invalidität werden bis zu 60.000 Euro ausgezahlt. Auch bei der Bergrettung gibt es für die Mitarbeiter ein Versicherungspaket, bezahlt von der Bergrettung.