Oberdrauburg: Proteste gegen Bordell-Ausbau

In Oberdrauburg ist ein Streit um den Ausbau eines bestehenden Bordells zu einem Laufhaus entbrannt. Während der Betreiber mit dem Arbeiten schon begonnen hat, hat die Bezirkshauptmannschaft den Baubescheid der Gemeinde aufgehoben.

Jetzt muss der Unabhängige Verwaltungssenat entscheiden. Sollte das Laufhaus wieder abgerissen werden, droht der Betreiber der Gemeinde Oberdrauburg und den Behörden mit einer Schadenersatzklage.

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Links der Neubau, rechts das alte Bordell.

Bordell gibt es seit 23 Jahren

Das Bordell in Oberdrauburg gibt es seit 23 Jahren, es steht einen Kilometer außerhalb des Orts als letztes Haus vor der Grenze zu Osttirol. Die Ausbaupläne des Betreibers, der Schattenhof Privatstiftung, sehen ein neues Laufhaus mit zwölf Zimmern für ebenso viele Prostituierte vor. Die Gemeinde hat das Projekt mittels Baubescheid abgesegnet.

In der Zwischenzeit hat aber eine Bürgerinitiative Unterschriften gesammelt und über die Volksanwaltschaft erfolgreich gegen das Projekt interveniert. Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat den Baubescheid vor kurzem aufgehoben.

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Die Eröffnung wird für April 2014 beworben.

Rohbau steht, Abriss droht

Der Rohbau des Laufhauses steht allerdings schon, die Eröffnung wird für April 2014 beworben. Rechtsanwalt Kurt Hirn vertritt das Rotlicht-Etablissement, er verwehrt sich gegen Schwarzbauvorwürfe. Immerhin habe die Gemeinde Oberdrauburg zwei Mal grünes Licht gegeben, sagte Hirn: „Es ist richtig, dass es zwischenzeitlich von der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau einen Bescheid gibt, wo diese beiden Bescheide zwar als nichtig aufgehoben wurden. Gegen diesen Bescheid wurde aber fristgerecht ein Rechtsmittel der Berufung erhoben.“

Entscheiden müsse nun der Unabhängige Verwaltungssenat, sagte Hirn, diese Entscheidung sei noch ausständig. Sollte sie für das Laufhaus negativ ausgehen, werde man sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Derzeit steht aber auch der Abriss des Baus im Raum.

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Bei einem Abriss drohen der öffentlichen Hand Forderungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro.

Bei Abbruch: Amtshaftung geltend machen

Hirn: „Diese Möglichkeit gibt es natürlich. Aber das würde auch bedeuten, dass seitens des Betreibers entsprechende Amtshaftungsansprüche gegenüber der Gemeinde Oberdrauburg und auch des Landes Kärnten geltend gemacht würden.“

Die Rede ist von eineinhalb Millionen Euro. Für den ORF waren am Freitag weder der Bürgermeister, noch der Sprecher der Bürgerinitiative zu einer Stellungnahme vor dem Mikrofon bereit.