Schon zwei Ex-Hypo-Vorstände in Haft

Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger hat am Dienstag seine Haftstrafe in Klagenfurt angetreten, bereits in Haft befindet sich Rechtsanwalt Gerhard Kucher. Beide könnten in einigen Monaten tagsüber als Freigänger entlassen werden. Wolfgang Kulterer bat aus Gesundheitsgründen um Aufschub.

Striedinger wartete mit seinem Haftantritt bis zum letztmöglichen Tag. Seit Dienstag ist der ehemalige Hypo-Vorstand in der Justizanstalt Klagenfurt, bestätigt sein Verteidiger. Zumindest bei der täglichen Bewegung im Hof kann er nun Rechtsanwalt Gerhard Kucher Gesellschaft leisten, dieser trat seine Haft schon in der vergangenen Woche an. Striedinger hatte wegen eines Vorzugsaktien-Deals mit Hypo-Leasing-Aktien vier Jahre Haft erhalten. Er, Kucher, der Steuerberater Hermann Gabriel und Ex-Hypo-Chef Kulterer wurden in dem Verfahren verurteilt - mehr dazu in Causa Birnbacher: Vier Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 1.10.2012).

Kulterer wird noch einmal untersucht

Kulterer, er wurde zu dreieinhalb Jahren verurteilt, suchte wegen einer Schulteroperation um Haftaufschub an - mehr dazu in Kulterer sucht um Haftaufschub an (kaernten.ORF.at; 24.9.2013). Er bat, noch eine mehrwöchige Rehabilitation und Therapie machen zu können, sonst drohe ihm eine „steife Schulter“. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger wird Kulterer noch einmal untersuchen. Davon hängt dann ab, wann Kulterer tatsächlich ins Gefängnis muss.

Kein „Prominentenbonus“

Einen Prominentenbonus gebe es für Striedinger und Kucher nicht, sagt der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, Peter Bevc. In den kommenden Wochen würden sie psychologisch untersucht und es werde geprüft, welche Arbeiten oder Ausbildungen für sie geeignet sind. Kucher und Striedinger dürfen eigene Bekleidung, Toilettenartikel und persönliche Gegenstände, wie etwa den Ehering, mitnehmen.

Beide werden wegen ihrer mehrjährigen Haftstrafen aber nur für einige Wochen in Klagenfurt inhaftiert sein. Sämtliche hier gesammelten Daten und Fakten werden an die Vollzugsdirektion in Wien übermittelt, sagt Peter Bevc. Diese entscheide dann, in welcher Anstalt „die Zwecke des Strafvollzuges am besten erfüllt werden können.“ Infrage kämen unter anderem Graz-Karlau oder Krems-Stein.

Beide Inhaftierten vielleicht bald Freigänger

Für Striedinger und Kucher stehen die Chancen gut, dass sie das Gefängnis in einigen Monaten zumindest tagsüber als Freigänger verlassen werden können. Dafür spricht, dass sie selbst die Strafe antraten, es bestehe wahrscheinlich keine Fluchtgefahr, so Bevc. Ein weiteres Kriterium sei, ob die beiden Inhaftierten bei ihren Freigängen eine Gefahr für die Allgemeinheit sein könnten, auch das könne weitgehend ausgeschlossen werden.

Anfang Juli 2013 wies der Oberste Gerichtshof die Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden der Verteidiger ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang - mehr dazu in OGH bestätigt Haftstrafen in Causa Hypo (kaernten.ORF.at; 6.7.2013).