Keine Parteienförderung: TS geht zum VfGH

Das Team Stronach (TS) will das Kärntner Parteienförderungsgesetz zu Fall bringen. Das TS bekommt keine Parteienförderung, weil die Wahlkampfkosten-Obergrenze überschritten wurde und will den Verfassungsgerichtshof anrufen.

In Kärnten beschlossen SPÖ, ÖVP und Grüne im Vorjahr ein verschärftes Gesetz zur Parteienförderung. Danach verliert eine Partei, die sich nicht an die Beschränkung von 590.000 Euro hält, im Folgejahr den Anspruch auf die Parteienförderung - mehr dazu: Rund 6,6 Millionen Förderung für Parteien. Diese Sanktion trifft heuer nur das Team Stronach. SPÖ, FPÖ, ÖVP, den Grünen und dem BZÖ wurde bescheinigt, die Wahlkampfkostenbeschränkung eingehalten zu haben. Spitzenreiter bei der Parteienförderung im kommenden Jahr ist die SPÖ mit 2,3 Millionen Euro. Leer geht hingegen das Team Stronach aus, da die Wahlkampfkosten bei weitem überschritten wurden.

FPÖ und SPÖ lagerten Wahlkampfkosten aus

Die SPÖ hielt die Grenze von 590.000 Euro zwar offiziell ein, ein Teil der Ausgaben wurde aber vom Landtagsklub finanziert. Die FPÖ lagerte die Kosten an eine parteieigene Werbeagentur aus. Für Landesrat Gerhard Köfer vom Team Stronach war das Anlass für heftige Kritik: „Wir gehen davon aus, dass die Fortsetzung des Kärntner Parteienfinanzierungsskandals in dieser Form offenbar nicht beendet ist, die unrechtmäßige Verwendung von Klubmitteln offenbar auch noch belohnt wird – das Ganze war eine einzige Heuchelei.“

Anwalt: Verfassungswidriges Gesetz erlassen

Daher plane das Team Stronach den Gang zum Verfassungsgerichtshof. Sechs Kritikpunkte habe man schon gemeinsam mit dem ehemaligen Justizminister Michael Krüger erarbeitet, sagte Köfer, ohne ins Detail zu gehen. Rechtlich unterstützt wird das Team Stronach von Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic: „Ich als Rechtsanwalt finde das sehr befremdlich, dass man – obwohl die Bedenken angemeldet werden und der Landtagsdirektor das noch einmal kommuniziert hat – die Parteien sich dennoch entschlossen haben, diesen politischen Willen zu vollziehen und offenbar in vollem Bewusstsein, ein verfassungswidriges Gesetz zu erlassen, gehandelt haben.“ Derzeit warte man auf den Bescheid des Landes, so Köfer, dann werde man Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen.

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